
Die Telekom will teilweise höheres Festnetz-Terminierungsentgelt
Ende November laufen nicht nur die genehmigten Entgelte für die Zustellung von Gesprächen
zu den deutschen Mobilfunknetzen aus, sondern auch
die Interconnection-Entgelte für Gespräche
innerhalb des deutschen Festnetzes. Diese beiden Vorleistungen dürfen zusammen mit
der Teilnehmeranschlussleitung mit Recht als die Mutter aller Vorleistungen und als Basis des
freien Wettbewerbs in diesem Markt bezeichnet werden. Ohne die Interconnection zwischen
der Telekom und anderen Netzbetreibern wäre weder
Call by Call noch eine Gesprächsübergabe
zwischen der Telekom und alternativen Anbietern oder Mobilfunkern möglich. Einen Teil dieser Vorleistungskosten
möchte die Telekom gerne erhöht wissen.
Die Interconnection-Preise sind sehr komplex. Der Antrag der Telekom füllt 14 DIN-A4-Seiten. Dabei geht es auch
um Vorleistungen für Nummern wie 0800, Notrufnummern oder VPN-Netzen. Der Antrag enthält jedoch
auch die wichtigen Vorleistungen mit den Bezeichnungen Telekom-B.1 und Telekom-B.2.
Diese decken die ganz normalen Gespräche ab. Wird ein Gespräch von einem Fremdanbieter - egal
ob Call by Call oder Alternativanschluss - zu einem Anschluss geführt, der bei der Deutschen Telekom
geschaltet ist, so erhält die Telekom dafür aktuell werktags von 9 bis 18 Uhr (Hauptzeit) 0,45 Cent pro Minute
(netto) und in der Nebenzeit 0,32 Cent pro Minute (netto). Dem Antrag der Telekom nach sollen
diese Minutenpreise auf 0,53 bzw 0,37 Cent (netto) angehoben werden.
Tarifzonen II und III sollen billiger werden
Hinter der Vorleistung Telekom-B2 verbirgt sich die Vorleistung für Anbieter von Call by Call und Pre-Selection,
das Gespräch des Nutzers aus dem Netz der Telekom in das eigene Netz zu bekommen. Dabei wird
die Terminierung in drei Tarifzonen unterteilt, die sich nach dem Ausbaustand der Zusammenschaltung
richtet. Anbieter, die ein engmaschiges Übergabenetz haben und so vergleichsweise wenig Telekom-Infrastruktur
in Anspruch nehmen, zahlen in Tarifzone I weniger als Anbieter mit wenig Übergabepunkten in Tarifzone III.
Aktuell sieht die Genehmigung vor, dass die Anbieter in Tarifzone 1 0,45 bzw. 0,32 Cent pro Minute (netto) zahlen müssen.
Dem Telekom-Antrag nach sollen auch hier die Kosten auf 0,53 bzw. 0,37 Cent pro Minute (netto) steigen. Billiger werden soll
es in den weniger genutzten Tarifzonen II und III. Hier sollen die Kosten von aktuell 0,69 bzw 0,46 Cent pro Minute (netto) in Tarifzone II
und 1,03 bzw. 0,68 Cent pro Minute (netto) in Tarifzone III auf jeweils 0,61 bzw 0,43 Cent pro Minute netto sinken.
Unterscheidung zwischen ISDN und NGN
Neu ist eine Unterscheidung der Terminierungsentgelte zwischen dem klassischen Telefonnetz der Telekom
und dem NGN-Netz. Hierfür hat die Telekom die Leistungen Telekom-N-B.1 und Telekom-N-B.2
beantragt. Diese liegen auf dem Niveau der oben genannten jeweils höheren Interconnection-Kosten. Für Verbindungen
mit Ursprung im ISDN-Netz der Telekom sollen teurere 0,76 bzw. 0,58 Cent pro Minute berechnet werden.
Teurer werden soll nach dem Willen der Telekom auch die Vorleistung für Internet-by-Call-Anbieter. Hier werden aktuell 0,38 Cent pro
Minute (netto) berechnet. Der Antrag sieht eine Steigung auf 0,46 Cent pro Minute (netto) vor.
Die Bundesnetzagentur muss in den nächsten Wochen über die Interconnection-Gebühren entscheiden. Eine Entscheidung
ist jedoch erfahrungsgemäß nicht vor Ende November zu erwarten.
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