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SMS-Weitergabe verletzt Fernmeldegeheimnis nicht

07.06.2010
18:06

Vorsicht ist jedoch bei der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen geboten

Handynutzer verletzen Experten zufolge nicht das Fernmeldegeheimnis, wenn sie erhaltene SMS an andere weitergeben. "Das Fernmeldegeheimnis schützt nur den Übertragungsweg", erklärte der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Jurist Carsten Ulbricht aus Stuttgart auf dpa-Anfrage. Generell unterliegen dem Schutz zwar auch E-Mails und SMS. Er endet aber, sobald eine Kurznachricht im Posteingang des Handys eingegangen ist. Fernmeldegeheimnis
Veröffentlichung ist nicht strafbar

Durch die Weitergabe einer SMS verstoßen Handynutzer auch nicht gegen den Paragrafen 201 des Strafgesetzbuches zur Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Dieser bezieht sich nur auf das Aufnehmen und Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Auf die Weitergabe einer SMS lässt er sich nicht übertragen. Auch eine Veröffentlichung der Kurznachricht ist laut Ulbricht strafrechtlich nicht relevant. Eine Ausnahme sei lediglich dann gegeben, wenn dabei Betriebsgeheimnisse weitergegeben würden.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Fernmeldegeheimnis beccon 21.11.05 14:20
RE: Fernmeldegeheimnis GKr 21.11.05 11:30
RE: Fernmeldegeheimnis ricok 21.11.05 11:22
RE: Fernmeldegeheimnis GKr 21.11.05 10:23
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre