Klarnamenzwang bei Facebook: Verwaltungsgericht muss urteilen
04.01.2013 10:59
ULD ist jetzt zu einer Stellungnahme aufgefordert
Von dpa /
 Facebook und der Klarnamenzwang
Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den
Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht
Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook hat Widerspruch gegen
eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer
aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. "Wir sind jetzt
vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden",
sagte der Datenschützer Thilo Weichert der
Nachrichtenagentur dpa.
Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine
Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer
aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren
können. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche
Telemediengesetz. Facebook konterte damals, es liege in der Hand der
Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen.
"Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet
und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind."
"Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende
rechtliche Stellungnahme abgeben", sagte Weichert. "Dann gehe ich
davon aus, dass sehr zeitnah eine erste Entscheidung des
Verwaltungsgerichts getroffen wird."
Weitere Meldungen zum Thema Facebook 
Meinungen und Erfahrungen der Community:
 Daten werden geladen ...
Weitere News vom 04.01.2013:
- Update für Facebook Messenger bringt Sprachnachrichten & VoIP
- DAB+: Neue Programme, Ankündigungen, aber auch ein Rückzug
- congstar-Portierungs-Probleme: Mehrere hundert Kunden warten
- Das Internet wird die Fernsehbranche revolutionieren
- Vodafone will 2013 alte Mobilfunk-Datennetze modernisieren
- sipgate plant offenbar Mobilfunkangebot mit Festnetznummer
- iPhone 6 oder 5S? Aktuelle Gerüchte zum Apple-Smartphone
- klarmobil: Allnet-Spar-Flat ab Montag 2 Monate ohne Grundgebühr
- LG Tab-Book H160 & Ultra Z160: Tablet-Hybriden auf der CES
- Klarnamenzwang bei Facebook: Verwaltungsgericht muss urteilen
- US-Kartellbehörde stellt Verfahren gegen Google ein
- Bundesliga: Telekom überträgt künftig Sky
- DFL: Ausschreibung für Bundesliga-Radio-Rechte startet
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage
|
 |
Günstig surfen
Schnell surfen
Tipps und Tricks
Internet-Ratgeber
Internet-Dienste
Internet-Anbieter
DSL: Telekom, Vodafone, 1&1, o2, congstar, Tele2, easybell, M-net, NetCologne, Ewe Tel
Kabel: Kabel Deutschland, Unitymedia, KabelBW
Schmalband: avivo, meome, 1click2, KlaTro, Flashnet
Alle Firmen in der Übersicht
|