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Klarnamenzwang bei Facebook: Verwaltungsgericht muss urteilen

04.01.2013
10:59

ULD ist jetzt zu einer Stellungnahme aufgefordert

Von dpa /
Facebook und der Klarnamenzwang
Facebook und der Klarnamenzwang
Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. "Wir sind jetzt vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden", sagte der Datenschützer Thilo Weichert der Nachrichtenagentur dpa.

Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz. Facebook konterte damals, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. "Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind."

"Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben", sagte Weichert. "Dann gehe ich davon aus, dass sehr zeitnah eine erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts getroffen wird."

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Betreff Autor Datum
RE: Klarnamen ungleich echter Name PeterOZ 24.04.13 12:29
RE: Facebook ist ein einziger ... Leiter K. 24.04.13 11:14
RE: Facebook ist ein einziger ... nukumichi 24.04.13 10:37
Klarnamen ungleich echter Name spunk_ 24.04.13 10:12
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre