Facebook will Gesichter der Nutzer erkennen. Datenschützer möchten dies verhindern.
Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat ihr
Verfahren gegen Facebook im Streit um die Gesichtserkennung auf Fotos
wieder aufgenommen. Facebook habe zwar angekündigt, vorerst auf die
Erstellung weiterer Gesichtsmodelle von neuen Nutzern zu verzichten,
aber weitergehende Verpflichtungen abgelehnt, sagte der Hamburger
Datenschützer Johannes Caspar zur Begründung. "Damit ist
und bleibt die bestehende Datenbank biometrischer Muster, die ohne
Einwilligung der Betroffenen angelegt wurde, rechtswidrig", betonte
er.
Datenschützer fordern: Daten müssen gelöscht werden
"Die bereits erhobenen Daten der Betroffenen sind zu löschen, oder
es ist zumindest sicherzustellen, dass die Betroffenen einer weiteren
Speicherung und Verwendung ihrer Gesichtsdaten nachträglich
ausdrücklich zustimmen können", forderte Caspar. Eine Datenbank mit
dem "Gesichtsabdruck" von Millionen Nutzern habe ein immenses Risiko-
und Missbrauchspotenzial.
"Bedauerlich ist, dass Facebook die Chance für eine einvernehmliche Lösung nicht genutzt hat und offenbar in dieser Frage auch weiterhin auf Zeit spielt. Facebook kennt unsere Rechtsauffassung und kann uns jederzeit über die Einführung eines Einwilligungsmodells oder über die Löschung der gesammelten Daten unterrichten", so der Hamburgische Datenschutz-Beauftragte weiter.
Facebook: Datenbank mit Gesichtsmerkmalen legal
Facebook betonte, das Online-Netzwerk sei der Auffassung, dass die
Fotomarkierungs-Funktion vollkommen konform mit den europäischen
Datenschutzbestimmungen sei. Bei den Kontakten mit der zuständigen
Aufsichtsbehörde in Europa, dem Amt des Irischen
Datenschutzbeauftragten, sei vereinbart worden, die beste Lösung
dafür zu entwickeln, um die Menschen auf Facebook über die
Fotomarkierungs-Vorschläge zu informieren, erklärte das Netzwerk in
einer Reaktion.
Caspar hatte das Verfahren im Juni ausgesetzt, nachdem Facebook
mitgeteilt hatte, dass Verhandlungen mit der irischen
Datenschutzbehörde zur automatischen Gesichtserkennung kurz vor einer
rechtlich tragfähigen Einigung stünden. Die damalige Hoffnung, dass
Facebook den datenschutzrechtlichen Forderungen auf dem
Verhandlungswege nachkommen würde, habe sich aber nur zum Teil
erfüllt, erklärte er jetzt.
Facebook setzt auf automatische Erkennungsverfahren
Facebook hatte im vergangenen Jahr auch in Deutschland eine
Funktion eingeführt, mit der Gesichter von Freunden automatisch in
hochgeladenen Bildern erkannt werden. Die Datenschützer
argumentieren, dafür sei eine ausdrückliche Zusage der Betroffenen
notwendig - statt der von Facebook vorgesehenen Option, die Funktion
zu deaktivieren. Diesen Sommer kaufte Facebook zudem das Start-up
Face.com, das auf Technologien zur Gesichtserkennung spezialisiert
ist.