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Datenschützer: Facebooks "Gefällt-mir-Button" ist Datenschleuder

19.08.2011
17:48

Thilo Weichert will Website-Betreiber notfalls gerichtlich zum Entfernen zwingen

Streit um Facebooks Gefällt-mir-Button
Streit um die Funktion des
"Gefällt-mir-Buttons" bei Facebook
Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert hat Facebook Verstöße gegen Datenschutzgesetze vorgeworfen. Er forderte außerdem die Anbieter von Webseiten im Norden auf, den "Gefällt-mir-Button" des Netzwerks zu entfernen. Über diese Schaltfläche würden rechtswidrige Nutzerprofile erstellt, erklärte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) heute in Kiel. Facebook wies die Vorwürfe zurück: Das Unternehmen halte sich bei der Verwendung dieser "Social Plugins" vollständig an die Datenschutzbestimmungen in Europa.

Vorwurf: Verkehrsdaten landen in den USA

Wer den "Gefällt-mir"-Button anklickt oder eine Facebook-Fanseite aufruft, gibt nach Darstellung Weicherts automatisch seine Verkehrsdaten in die USA weiter - auch dann, wenn er nicht Mitglied bei Facebook ist. "Jeden Klick auf einer Seite, wie lange ich darauf bin, für was ich mich interessiere, kann Facebook nachvollziehen", sagte Weichert. Den Nutzern bleibe dies verborgen. Facebook verwende die gesammelten Daten wahrscheinlich für Werbezwecke. Die Website-Betreiber wiederum erhielten von Facebook eine Analyse zur Nutzung ihres Angebots.

Darüber hinaus kritisierte das ULD, dass das 2004 unter anderem vom amerikanischen Harvard-Studenten Mark Zuckerberg gegründete Unternehmen seine Nutzer nicht ausreichend über diese Praktiken informiere. Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien genügten nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen in Deutschland.

Anbieter sollen "Gefällt-mir-Button" bis Ende September entfernen

Das ULD sieht bei den Betreibern eine rechtliche Verantwortung und setzte den Anbietern in Schleswig-Holstein eine Frist bis Ende September, um die Datenweitergabe zu stoppen. Das Datenschutzzentrum drohte behördlichen wie privaten Anbietern mit Bußgeldverfahren - die maximale Bußgeldhöhe liege bei 50 000 Euro.

Facebook: Datenspeicherung ist "üblicher Branchenstandard"

Facebook erklärte in einer Mitteilung zu den Vorwürfen, dass es bei der Verwendung des "Gefällt-mir"-Buttons zwar technische Daten wie die IP-Adresse sehen könne - unabhängig davon, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt sei oder nicht. Aber "wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen". Dies entspreche den üblichen Branchenstandards. Die Nutzer hätten "die volle Kontrolle über ihre Daten", versicherte das weltgrößte soziale Netzwerk und verwies auf die veröffentlichten Informationen zur Verwendung von "sozialen Plugins".

Der Rechtsexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Thorsten Fürter, hält das Vorgehen Weicherts gegen öffentliche Webseitenbetreiber für richtig, gegen private aber für falsch. Öffentliche Betreiber dürften die Daten nicht zu Werbezwecken in die Hände von Facebook treiben, sagte er. "Das gilt auch für die Seiten, die von der Landesregierung betrieben werden." Bei privaten Anbietern sei dagegen die Politik gefragt, sich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Nutzer einzusetzen.

Facebook hat rund 750 Millionen Mitglieder, darunter 20 Millionen in Deutschland. Bei Datenschützern sorgte das Unternehmen immer wieder für Kritik, zuletzt wegen einer Funktion zur Gesichtserkennung.

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dpa / dapd /
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre