
Die Ansichten über den Nutzen der Facebook-Fahndung gehen auseinander.
In Thüringen gehen die Meinungen über
polizeiliche Fahndungsaufrufe auf Online-Netzwerken wie Facebook
auseinander. Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und das
Justizministerium einer stärkeren Nutzung sozialer Netzwerke zur
Verbrechensbekämpfung aufgeschlossen gegenüberstehen, überwiegen beim
Landesdatenschutzbeauftragten und dem Innenministerium Zweifel. Die
Linke-Landtagsfraktion hält die Facebook-Fahndung gar für
unverantwortlich, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab.
Die Justizminister der Länder lassen derzeit prüfen, ob die Polizei
künftig auch bei Facebook auf Verbrecherjagd gehen kann.
In Niedersachsen gibt es dazu bereits ein Pilotprojekt. So bittet
die Polizei in Hannover Internetznutzer seit längerem über einen
eigenen Facebook-Auftritt
um Hinweise bei der Aufklärung von
Verbrechen. Auch in Hessen sucht die Polizei bereits auf diese Weise
nach Kriminellen.
"Wir sind optimistisch, eine vernünftige Variante der Nutzung
sozialer Netzwerke zu finden", sagte Justizminister Holger
Poppenhäger (SPD). Allerdings müssten zuvor noch einige Fragen zu den
Rechtsgrundlagen und dem Datenschutz geklärt werden. Das betreffe zum
Beispiel den Umgang mit Bildern und Texten auf dem Portal. Noch offen
sei derzeit, wie sichergestellt werden könne, dass Fotos und
Fahndungsaufrufe später auch wirklich wieder aus dem Netz
verschwinden. Thüringen habe sich auf der Justizministerkonferenz
dafür eingesetzt, dass eine Arbeitsgruppe entsprechende
Lösungsvorschläge erarbeite.
Ganz viele Fragezeichen
Sehr zurückhaltend gab sich hingegen Innenminister Jörg Geibert
(CDU). Zwar könnten die Neuen Medien nicht negiert werden, doch
dürften dabei die Persönlichkeitsrechte nicht ausgeblendet werden,
gab Geibert zu Bedenken. Würden beispielsweise Fahndungsfotos von zu
Unrecht Verdächtigen eingestellt, könne das zu einer Stigmatisierung
führen. "Wir wollen kein Lynchsystem aufbauen, und wir wollen auch
nicht, dass jeder zum Ersatzpolizisten wird und auf eigene Faust auf
Verbrecherjagd geht." Der Innenminister sagte, er sehe bei der
Facebook-Fahndung "ganz viele Fragezeichen".
Ähnlich äußerte sich Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz
Hasse. Da sich Facebook bislang nicht in die Karten schauen lasse und
die Server im Ausland stünden, könne die Sicherheit der Daten weder
gewährleistet noch kontrolliert werden. Die Polizei dürfe daher keine
personenbezogenen Daten einstellen, forderte Hasse. Die eigentliche
Fahndung müsse auf einem von der Polizei betriebenen Server stehen.
Die Beamten könnten dann bei Facebook oder anderen Plattformen
einschlägige Links verbreiten.
Der GdP-Landesvorsitzende Marko Grosa sprach von "fadenscheinigen
datenschutzrechtlichen Gründen", mit denen die Facebook-Fahndung
verhindert werden solle. Soziale Netzwerke hätten einen enormen
Zuspruch. Daher könnten mehr Menschen als mit den klassischen Medien
erreicht werden. Die Polizei käme so schneller an Hinweise. Die
rechtlichen Voraussetzungen für Öffentlichkeitsfahndungen per Radio,
Zeitungen oder Internet seien dieselben. "Es gibt zu viele
Dinosaurier in der Verwaltung, die mit den modernen Medien nichts
anfangen können", kritisierte der Gewerkschafter. So werde in
Thüringen etwa schon seit längerem die Schaltung einer Internetwache
- wie es sie bereits in Hessen und Niedersachsen gebe - geblockt.
Die Facebook-Fahndung käme der Einführung eines Online-Prangers
gleich, hielt die Netzpolitikerin der Linke-Landtagsfraktion,
Katharina König, entgegen. "Fahndungsdaten sind sensible Daten, die
nicht in die Hände einer unkontrollierbaren Privatfirma gehören."
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