Vorwurf: Auswertung der E-Mail- und Handy-Adressbücher von Nutzern
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes
Caspar hat ein förmliches Bußgeldverfahren gegen das Online-Netzwerk
Facebook eingeleitet. Hintergrund sei die anhaltende Praxis des
weltweit größten sozialen Netzwerks, im Rahmen von Einladungs- und
Synchronisierungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher seiner
Nutzer auszuwerten, sagte Caspar heute in Hamburg. Dabei würden
auch Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben,
langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt.
Caspar zufolge sind zu der Problematik der Nutzung von Daten
Dritter in den vergangenen Monaten viele Beschwerden von Bürgern
eingegangen. Sie seien besorgt darüber, dass Facebook über ihre
Adressen verfüge und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen
habe, sagte der Datenschützer, der das Speichern von Daten Dritter in
dem Zusammenhang für datenschutzrechtlich unzulässig hält.
Zwar verfügten auch andere soziale Netzwerke über derartige
sogenannte Friend-Finding-Funktionen. Diese führten laut Caspar aber
nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis
des jeweiligen sozialen Netzwerks gehören, dauerhaft gespeichert
würden.
Die nunmehr eingeleitete Anhörung gibt Facebook im Rahmen des
Bußgeldverfahrens die Möglichkeit, bis zum 11. August zu den
Vorwürfen rechtlich Stellung zu beziehen.