Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) hat heute die von der EU festgestellte Preisgrenze für
Mobilfunkgespräche im Ausland für rechtens erklärt. Ein
entsprechendes EU-Gesetz hatte die Mobilfunkanbieter vor zwei Jahren
gezwungen, ihre Tarife für die Mobilfunknutzung im Ausland zu senken
und bestimmte Grenzen festgelegt. Damit können sich mehrere große
Mobilfunkanbieter wenig Hoffnung machen, dass die EU-Regelung
modifiziert wird. Die juristische Bewertung durch den Generalanwalt
ist nicht bindend. Das Gericht folgt beim Urteil aber oft seiner
Einschätzung.
Die vier europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, die
Telefónica-Tochtergesellschaft o2, T-Mobile und Orange hatten vor
einem britischen Gericht gegen die Roaming-Regulierung der
EU geklagt. Diese Regelung von 2007 verlangte eine deutliche Senkung
dieser Gebühren. Der britische High Court legte den Rechtsstreit dem
EuGH in Luxemburg vor.
Die EU-Regelung setzt derzeit eine Obergrenze von 52 Cent pro Minute
für aus dem Ausland geführte Handy-Gespräche sowie eine Tarifbegrenzung von
23 Cent für ankommende Mobilfunkgespräche im Ausland. Erstmals wurde in diesem Jahr auch der Preis für Auslands-SMS auf 13 Cent festgesetzt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Info-Seite zum EU-Tarif.
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