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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
EU verabschiedet neuen Telekom-Rechtsrahmen05.11.2009
18:15 Zusammengefasst: Das bedeuten die Änderungen für Sie
Die europäische Telekommunikations-Branche bekommt
einen neuen Rechtsrahmen. Unterhändler von EU-Mitgliedstaaten, Europaparlament und Europäischer Kommission einigten sich in der Nacht auf einen Kompromiss. Bis zuletzt umstritten
war, unter welchen Voraussetzungen Internet-Nutzern der Zugang blockiert werden darf. Entschieden wurde jetzt, dass dies nur nach
einem vorhergehenden fairen und unabhängigen Rechtsverfahren
geschehen darf.
Der aus fünf Richtlinien bestehende Rechtsrahmen stärkt Verbraucherrechte und Datenschutz und schafft einen neuen Zusammenschluss der nationalen Regulierer, eine Art europäische Telekom-Aufsicht (Body of European Regulators for Electronic Communications - Berec). Er soll Anfang 2010 in Kraft treten. Das Europaparlament muss dem Kompromiss noch formell zustimmen. Mehr Rechte für VerbraucherZum Telekom-Paket gehört das Recht, seinen Mobilfunk- und seinen Festnetz-Betreiber innerhalb eines Tages zu wechseln und dabei die Rufnummer zu behalten. Internet-Anbieter sollen verpflichtet werden, Kunden vor Vertragsabschluss über die Qualität ihrer Datennetze aufzuklären, die beispielsweise die Geschwindigkeit beim Surfen im Internet bestimmt. Kundendaten wie Namen, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen und Internetbesuche sollen sicherer werden. Anbieter sollen verpflichtet sein, bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen die Behörden und die Kunden selbst zu benachrichtigen. Laut Kommission gibt es eine solche Vorkehrung bislang in keinem EU-Land. Weitere neue Regeln betreffen Spam-Mails und Vertragslaufzeiten. Auch auf dem Umweg über die Wettbewerbsregeln sollen die Verbraucher profitieren. Die Kommission kann nach eigenen Angaben künftig von nationalen Regulierern geplante Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße "beaufsichtigen". Das betrifft etwa Fälle, in denen ein mächtiges Unternehmen seine Leitungen einer Konkurrenzfirma zur Verfügung stellt. Bekäme die Konkurrenz nur zu überhöhten Preisen Zugang, könnte sie womöglich den Kunden kein günstiges Angebot machen. Keine Sperrung des Internets ohne rechtsstaatliche PrinzipienDer bis zuletzt umstrittene Punkt des Pakets betraf Internetnutzer, denen der Staat den Zugang kappen will. Mutmaßliche Raubkopierer und andere Gesetzesbrecher sollen nun eine Reihe rechtlicher Garantien erhalten. Dazu gehören die Rechte auf eine vorherige Anhörung und auf "zeitige Überprüfung" der Kappung durch einen Richter. Ausnahmen gibt es für Notfälle wie Terrorismus oder Kinderpornographie. Generell muss die Unschuldsvermutung gelten. "Diese Netzfreiheit ist einmalig auf der Welt und ein starkes Signal, dass die EU Grundrechte sehr ernst nimmt, insbesondere wenn es um die Informationsgesellschaft geht", sagte EU-Medienkommissarin Viviane Reding. Frankreich hatte vor kurzem eine Regelung auf den Weg gebracht, nach der ein Richter nach zwei erfolglosen Abmahnungen eine Internetsperre von bis zu einem Jahr verhängen kann; ursprünglich sollte darüber eine Behörde entscheiden. Ähnliche Pläne für Internetsperren gibt es in Großbritannien. Weitere Artikel zum Thema europaweite TK-Regulierung
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So wird Ihre Rufnummern-Mitnahme zum Kinderspiel:
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| RE: E-Plus beachet als einziger den ... | handytim | 20.02.11 16:52 | |||||||
| E-Plus beachet als einziger den ... | matthias.mae. | 20.02.11 16:41 | |||||||
| 70 Sekunden - nicht bei E-Plus! | handytim | 20.02.11 15:30 | |||||||
| Nachfrage sicher, aber nur von ... | fe rnwe h | 09.12.10 02:23 | |||||||
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