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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil dieses versäumt habe, das Frequenzband um 2,6 GHz (2500 bis 2690 MHz) für alle Nutzungsarten - insbesondere ortsfeste drahtlose Funkdienste - freizugeben. Bislang ist der Frequenzbereich nur für die Mobilfunknutzung vorgesehen.
"Leider hat Deutschland trotz intensiver Kontakte zwischen den Kommissionsdienststellen und den deutschen Behörden noch immer nicht alle Maßnahmen getroffen, um das Frequenzband 2500 bis 2690 MHz für ortsfeste Drahtlosdienste und entsprechende Technologien zuzuweisen. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen EU-Recht, sondern könnte auch den Ausbau drahtloser Breitbanddienste in Deutschland und Europa verzögern", sagte EU-Telekommunikationskommissarin Viviane Reding. Hintergrund: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant für Anfang / Mitte kommenden Jahres eine Frequenz-Auktion, bei der neben den besonders begehrten Frequenzen der Digitalen Dividende auch weitere Frequenzbänder - darunter auch das um 2,6 GHz - versteigert werden. Hierzu hatte der Bundesrat im Juni die sogenannte Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verabschiedet. In dieser ist die Nutzung des Frequenzbands jedoch auf Mobilfunkdienste beschränkt.
Grundsätzlich will die Bundesnetzagentur dasselbe wie die EU-Kommission Weitere Artikel zur digitalen Dividende
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