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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
EU-Parlament entscheidet über neue Verbraucherschutzrichtlinie21.06.2011
18:09 Neue Regelungen bringen Deutschen aber nicht nur Vorteile![]() Online-Shopping: Die kostenpflichtige Rücksendung könnte für Deutsche künftig zur Regel werden Das Europäische Parlament will am Donnerstag über die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie abstimmen. Der Kompromiss kam, so räumt die EU selbst ein, "erst nach harten Verhandlungen mit dem EU-Kommission und dem Rat der EU" zustande. Für deutsche Verbraucher bringen die neuen Regelungen aber nicht nur Vorteile. Künftig sollen demnach in der gesamten EU die gleichen Rückgaberechte gelten. Waren können dann bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt der Ware ohne Probleme zurückgegeben werden. Neben dem Online-Handel soll dies auch für den Handel via Telefon und Email und Verkäufe an der Haustür gelten. Bei Rückgabe muss die Rückzahlung innerhalb von zwei Wochen erfolgenWenn der Verkäufer nicht über das Rückgaberecht informiert, können Verbraucher ungewünschte Güter sogar bis zu einem Jahr später zurückgeben. Wenn die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen geliefert wird, kann man ebenfalls die Bestellung stornieren. Neben der Rückgabefrist müssen Verkäufer auch eine Frist für die Rückzahlung bereits überwiesener Beträge einhalten. Innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung der Transaktion müssen Verbraucher nach dieser Regelung ihr Geld zurückbekommen. Rücksendung könnte für Deutsche künftig generell kostenpflichtig werdenFür deutsche Kunden nachteilig: Macht ein Verbraucher von seinem Rückgaberecht Gebrauch, muss er künftig unter Umständen die Versandkosten für die Rücksendung tragen. Der Verkäufer muss bei großen Waren wie etwa einem Sofa aber schon beim Kauf darauf hinweisen, wie hoch die Kosten für eine Rücksendung wären. Bislang gilt für Deutsche die Regelung, dass Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten übernehmen müssen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürchtet, dass in Folge der neuen Gesetzgebung Händler dazu übergehen könnten, auch in Deutschland die Rücksendekosten künftig auf die Verbraucher abzuwälzen. Positiv hingegen: Telefonhotlines müssen vom Handel künftig zum "Basistarif" angeboten werden - zumindest dann, wenn Kunden im Rahmen Ihrer Gewährleistungsansprüche bei dem Anbieter anrufen. Demnach darf die Hotline dann nicht teurer sein als die ortsüblichen Tarife. Umsetzungsfrist bis 2013Nach der Abstimmung im Parlament am 23. Juni muss der EU-Rat das neue Gesetz noch offiziell annehmen. Danach muss es innerhalb von zwei Jahren in den EU-Staaten umgesetzt und angewandt werden. Weitere Meldungen zum Thema Online-Shopping
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| RE: Sieht so aus, als ob die ... | garfield | 22.06.11 15:01 | |||||||
| RE: Sieht so aus, als ob die ... | mikiscom | 22.06.11 13:28 | |||||||
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