Im
Vertragsverletzungsverfahren um die
Festsetzung der Gebühren für Handytelefonate in Deutschland droht die
EU-Kommission nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
(
EuGH). Die Bundesnetzagentur (
BNetzA) habe die Terminierungs-Entgelte, die sich die
Netzbetreiber untereinander für die Weiterleitung von Anrufen
zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, bisher ohne Absprache mit
der Kommission
festgelegt und auch nicht die Regulierungsbehörden der
anderen EU-Staaten konsultiert, erklärte die Kommission heute.
Ohne solche Absprachen wachse aber die Gefahr, dass sich die
Entgelte für die Anrufzustellung erheblich unterschieden und damit
der Wettbewerb im Binnenmarkt für die Telekommunikation verzerrt
werde. Reagiert die Bundesregierung auch nicht auf das zweite
Mahnschreiben der Kommission, kann diese den Fall vor den EuGH
bringen. Das Verfahren war vor einem Jahr eingeleitet worden, nachdem die EU-Kommission die BNetzA zuvor mehrfach zur Offenlegung aufgefordert hatte.
Nach dem EU-Telekomrechtsrahmen sind die nationalen Regulierer
verpflichtet zu kooperieren und die Kommission zu konsultieren, bevor
sie Zustellungsentgelte festsetzen. Die Zusammenarbeit sei auf diesem
Gebiet besonders wichtig, weil der Preis, den ein Handynutzer zahle,
wenn er eine Nummer in einem anderen Mitgliedstaat anrufe, von den in
diesem Land erhobenen Zustellungsentgelten abhänge, erklärte die
Kommission.
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