
EU-Justizkommissarin Viviane Reding: Datenschutzrichtlinie nicht zeitgemäß
Brüssel will die Unternehmen dazu verpflichten, persönliche
Informationen wie Freundeslisten oder Fotos auf Wunsch der Bürger
schnell und unkompliziert zu entfernen. Den Anbietern sollen dafür
Fristen vorgeschrieben werden. Entsprechende Pläne stellte die EU-Kommission
heute in Brüssel vor.
Computerexperten zweifeln allerdings daran, dass die EU diese
Vorgaben durchsetzen kann, weil sie nur für europäische Anbieter
gelten, nicht aber für US-Unternehmen. Sie fordern daher bilaterale
Abkommen mit nicht-europäischen Staaten und schärfere Sanktionen.
Die EU-Kommission reagiert mit ihrem Vorstoß auf die Flut an
Beschwerden von Verbrauchern und Datenschutzbeauftragten. Die
zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding hält die bestehende,
15 Jahre alte Datenschutzrichtlinie nicht mehr für zeitgemäß.
"Privatsphäre muss auch das Recht einschließen, wieder vergessen zu
werden", sagte Reding in Brüssel. "Ich trete für das Recht jedes
Einzelnen ein, jederzeit auf seine Daten zugzugreifen und sie auch
löschen zu können." Verstößt ein Unternehmen gegen die
Persönlichkeitsrechte von Bürgern, soll der Gang vor die Gerichte und
ein Strafverfahren erleichtert werden.
Erste Gesetzesvorschläge im Frühjahr
Konkrete Gesetzesvorschläge will die EU im kommenden Frühjahr
vorlegen. Diese bedürften der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des
Europaparlaments. In der nun laufenden Konsultationsphase haben die
Unternehmen, aber auch Verbraucher, bis Mitte Januar Zeit, ihre
Meinung bei der EU-Kommission kundzutun.
Computer-Experten haben Zweifel daran, dass die Kommission ihre
Pläne in die Tat umsetzen kann. "In der Praxis wird es scheitern",
sagte der Redakteur der Computerzeitschrift "c't", Holger Bleich, der
Nachrichtenagentur dpa. Derzeit hielten sich nur deutsche soziale
Netzwerke wie die VZ-Gruppe an Nutzer-Wünsche, ihre Accounts zu
deaktivieren und damit Profile und Fotos zu löschen. Bei US-Anbietern
wie Facebook gebe es hingegen zig Datenverstöße. "Dort verschwinden
die Bilder zwar physisch, weil die Links fehlen, aber auf den Servern
bleiben sie trotzdem", sagte Bleich.
Auch "Computerwoche"-Redakteur Thomas Cloer bezweifelte den
Kooperationswillen der großen Anbieter, besonders in den USA. "Es
bleibt die Frage, ob die sich wirklich darum scheren." Die Idee, die
Daten mit einer Art Verfallsdatum zu versehen, hält Cloer für schwer
umsetzbar. "Es ist technisch nur möglich, wenn alle Daten ein
Verfallsdatum mit auf den Weg bekommen. Dazu fehlt es aber an
jeglicher Standardisierung."
US-Firmen müssten einbezogen werden
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) fordert deshalb,
auch US-Firmen einzubeziehen: "Wir brauchen daneben aber auch auf
internationaler Ebene verlässliche Verpflichtungen, die nicht nur auf
dem Papier stehen, sondern von Unternehmen wie Facebook und Google
auch eingehalten werden." Die Ministerin rief die Verbraucher zur
Vorsicht auf. Jeder Nutzer solle sparsam mit seinen persönlichen
Daten im Netz umgehen.
Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die EU-Initiative,
forderte allerdings, auch das Grundrecht der Bürger im
Datenschutz gegenüber staatlichen Behörden zu stärken. "Die Skepsis
der Bürger gegenüber der Übermittlung etwa ihrer Flug- oder
Kontodaten durch Sicherheitsbehörden anderer Staaten muss
ernstgenommen werden", sagte Schaar.
Kommissarin Reding will sich dafür einsetzen, dass der Staat nur
Daten abrufen darf, die unbedingt notwendig sind, etwa im Kampf gegen
den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität. Das Recht auf
Datenschutz ist seit fast einem Jahr auch in der Grundrechte-Charta
des Vertrags von Lissabon verankert.
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