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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
eteleon unterliegt vor Gericht (aktualisiert)02.06.2009
13:40 Unternehmen muss zahlen, obwohl der Betrag vom Provider erstattet wurde
Das Münchener Unternehmen eteleon ist vom Amtsgericht München (AZ: 123 C 30483 / 08) zur Erstattung von Anschlussgebühren an einen Kunden verurteilt worden. Hintergrund des Falles: teltarif-Leser Christian K. hatte im Dezember 2007 zwei Mobilfunkverträge über eteleon abgeschlossen und sollte insgesamt 623,52 Euro ausgezahlt bekommen. Zusätzlich wollte eteleon die Anschlussgebühren (zwei Mal 24,95 Euro) erstatten, sobald jeweils eine SMS pro SIM-Karte verschickt werde.
Diese Bedingung erfüllte unser Leser nach eigenem Bekunden, so dass kurz darauf im eteleon-Guthabenkonto die zwei Gutschriften à 24,95 Euro auch auftauchten. Der Betrag von insgesamt 49,90 Euro sollte dann zum Februar 2008 ausgezahlt werden. Doch Mitte Januar vergangenen Jahres verschwanden die Gutschriften aus dem eteleon-Guthabenkonto spurlos. Trotz eines Anwaltsbriefs sowie eines gerichtlichen Mahnbescheides, so unser Leser, beglich eteleon die 49,90 Euro jedoch nicht, sondern zahlte "nur" den Restbetrag. Im Urteil des Amtsgerichts heißt es: "Die Beklagte hat die Hauptforderung in Höhe von 49,90 Euro anerkannt." Folgerichtig wurde eteleon dazu verurteilt, "49,90 Euro nebst Zinsen (...) zu bezahlen". Zudem muss das Unternehmen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist rechtskräftig. Update: Stellungnahme von eteleonWie der Vorstand der eteleon AG, Tobias Valdenaire, in einem Gespräch mit teltarif. de klarstellt, ist das Unternehmen in der Tat zur Zahlung der 49,90 Euro verurteilt worden. Allerdings, so Valdenaire, sei dem Kunden mit Datum vom 4. Februar 2008 der gesamte Betrag direkt vom Mobilfunkprovider gutgeschrieben worden. Dennoch habe der Kunde auf die (zusätzliche) Auszahlung seitens eteleon bestanden, da dieses Procedere im Angebot so beworben worden war. Das Gericht sah daher in der "Gutschrift am 4.2.2008 auf der Handyrechnung keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung", so dass eteleon die Forderung trotz der bereits erfolgten Erstattung des Betrages durch den Provider anerkennen musste. Wie Valdenaire allerdings andeutet, hätte der Mobilfunkprovider durchaus die Möglichkeit, die Gutschrift wieder zurückzufordern. Ob er dies tut, ist derzeit noch offen.
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