Soziales Netzwerk vom Kind zeigen lassen: Regeln vereinbaren
12.03.2009 15:18
Vereinbarungen mit dem Kind treffen statt Verbote aussprechen
Damit Eltern wissen, was ihr Kind im Netz
treibt, sollten sie sich soziale Netzwerke
wie schülerVZ von ihm
zeigen lassen. Was gefällt ihm an dem Angebot? Statt generelle
Verbote auszusprechen, sei es ratsam, mit dem Kind Vereinbarungen zur
Nutzung zu treffen. Darauf weist der Verein
Internet-ABC in
Düsseldorf hin.
An erster Stelle stehe ein kritischer Blick auf die Seite: Wichtig
sei zum Beispiel, dass der Nutzer einstellen kann, wer sein Profil
und seine Fotos zu Gesicht bekommt. Ein Blick in die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zeige, ob die Daten der Nutzer an Dritte
verkauft werden dürfen. Das sollte keinesfalls möglich sein.
Der Jugendliche sollte grundsätzlich sparsam mit seinen Daten
sein. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern und Passwörter gilt es
geheim zu halten, rät der Verein, dem zwölf Landesmedienanstalten
angehören. Auch wenn der Betreiber dazu aufruft, den vollständigen
Namen anzugeben, sollte nur ein Pseudonym verwendet werden.
Kategorien im Profil könnten leerbleiben, raten die Experten. Der
Zugriff auf das Profil sollte möglichst nur Freunden gewährt werden.
Und gibt es im Bekanntenkreis ein Online-Album, in das private Fotos
geladen werden, wird der Zugriff besser auf diese Freunde beschränkt.
Diese und weitere Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken hat der
Verein Internet-ABC in einem Newsletter zusammengestellt. Er kann
kostenlos im Internet
heruntergeladen werden.
Drei große deutsche Communitys hatten sich erst diese Woche zu einem Verhaltenskodex verpflichtet.
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