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CCC zeigt neue Schwächen des elektronischen Personalausweises

22.09.2010
16:15

Trotz neuer Diskussionen wird das Ministerium den Ausweis einführen

Die Kritik an der Sicherheit des kommenden elektronischen Personalausweises reißt nicht ab. Die zuständige Behörde beharrt allerdings darauf, dass er ausreichend sicher ist. Der Chaos Computer Club berichtete heute über Möglichkeiten, eine bereits bekannte Schwachstelle des Identifizierungssystems auszunutzen. So könne ein Angreifer, der in den Besitz der Ausweis- Geheimnummer (PIN) gekommen sei, sich im Internet für deren Besitzer ausgeben, solange die Karte sich in einem Lesegerät befindet. Auch könne er die PIN des Ausweises verändern.

Das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) räumte ein, dass es grundsätzlich möglich ist, beim Einsatz eines einfachen Lesegerätes mit Hilfe einer Trojaner-Schadsoftware eine PIN auszuspähen, die am PC eingetippt wird. Dabei wird zum Beispiel über sogenannte "Keylogger" die Abfolge der Eingaben über die Tastatur abgegriffen.

Die Lesegeräte sind nötig, um den neuen Personalausweis am heimischen Computer für die Abwicklung von Internet-Geschäften zu nutzen. Zum Start sponsert das Bundesinnenministerium für 24 Millionen Euro mehr als eine Million der benötigten Lesegeräte. Die Mittel kommen aus dem Konjunkturpaket II. Die einfachen Lesegeräte sollen unter anderem über Computer-Zeitschriften und ausgewählte Banken kostenlos als sogenannte Starter Kits verteilt werden.

Experten raten bei sicherheitskritischen Anwendungen zum Einsatz von höherwertigen Lesegeräten (mindestens "Klasse 2"), bei denen die Tastatur zur Eingabe der PIN eingebaut ist. Damit verhindert man eine Eingabe der PIN am PC und ein mögliches Ausspähen der Geheimnummer.

Neuer Personalausweis darf nicht zulange im Lesegräte bleiben

Wenn ein Benutzer "den großen Fehler" mache, den elektronischen Personalausweis länger als nötig in einem Lesegerät zu lassen, könne sich ein Angreifer im Besitz der PIN tatsächlich für ihn ausgeben, zum Beispiel bei Altersverifizierungsdiensten, räumte BSI-Experte Jens Bender heute ein. Allerdings könne ein Online-Krimineller dabei keine Geschäfte im Internet abschließen, weil dafür eine separate Signatur-Funktion aktiviert werden müsse. Die Signatur ist durch eine zweite PIN geschützt, die ausschließlich direkt an einem Lesegerät mit integrierter Tastatur eingegeben werden könne. Unter keinen Umständen könne ein Angreifer Einblick in die persönlichen Daten des Ausweis-Inhabers bekommen, da sie verschlüsselt übermittelt würden, betonte Bender. Es sei tatsächlich möglich, bei einem Angriff eine bekannte PIN zu verändern, sagte Bender. Es sei jedoch ein wenig wahrscheinliches Szenario - "da der Besitzer damit sofort merkt, dass etwas nicht stimmt". Das BSI betont, dass auch mit den bekannten Schwächen einfacher Lesegeräte das Authentifizierungsverfahren mit einem elektronischen Personalausweis deutlich sicherer sei als heute Kombinationen aus Benutzername und Passwort.

Der Personalausweis werde wie geplant eingeführt, es seien keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen angesichts der aktuellen Diskussionen geplant, sagte Bender. Die Behörde weist immer wieder darauf hin, dass den Schutz ihrer Computer vor Schadsoftware auf dem aktuellsten Stand halten müssen, um keine Trojaner-Angriffe zuzulassen.

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RE: Mit anderen Worten Hohes Nivea. 19.12.11 13:11
RE: Kein Wunder, Bürokratie und Wucher helmut-wk 05.11.11 10:13
Personal-Polizei-Ausweis nur in ... fe rnwe h 02.11.11 13:02
RE: Gar kein Perso... Zündi 02.11.11 11:13
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre