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Schaltverteiler-Kämpfer eifel-net: Der "David" im teltarif-Interview


Anbieter gibt sich selbstbewusst und teilt kräftig aus  26.03.2009
17:12

Inhaltsverzeichnis:
1. "David" eifel-net versus "Goliath" Deutsche Telekom
2. Schaltverteiler bringt höhere Bandbreiten

Anfang des Monats hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, ihren Mitbewerbern auf Anfrage sogenannte Schaltverteiler bauen zu müssen, wenn die durchschnittliche Bandbreite in einem Anschlussbereich 1 MBit/s oder weniger beträgt. Damit ersparen sich Telekom-Konkurrenten die kostenintensive Erschließung zahlreicher einzelner Kabelverzweiger, können auf die Teilnehmeranschlussleitungen (TALs) der Kunden direkt am Schaltverteiler zugreifen und von diesem Punkt aus gleich mehrere Kabelverzweiger und damit weit mehr Haushalte über das Hauptkabel erreichen. Die Deutsche Telekom begrüßt zwar offiziell die Entscheidung der Bundesnetzagentur, dürfte aber versuchen, das Entgelt für die Errichtung des Schaltverteilers auf ein für sie lukratives Niveau zu heben.
    
Der Initiator der besagten BNetzA-Entscheidung blieb bislang eher im Verborgenen: Sein Name lautet eifel-net; das Unternehmen sitzt im nordrhein-westfälischen Euskirchen. Mit-Geschäftsführer Peter Thiele stand teltarif.de in einem Interview Rede und Antwort und ist schon etwas stolz auf die Vorreiterrolle seines Unternehmens als "David" gegen den magenta-farbenen "Goliath", die Deutsche Telekom.
     eifel-net, so Thiele, ist mittlerweile in allen alten Bundesländern (außer den Stadtstaaten) aktiv und hat gezielt die Nische der Erschließung des ländlichen Raums im Fokus. Der Anbieter setzt dabei sowohl auf Richtfunk und WiMAX ("AirDSL") sowie klassisches DSL über die Kupferleitung ("CuDSL").

eifel-net: Dorn im Auge der Deutschen Telekom

Doch wie kam es überhaupt zum Streit mit der Telekom und der Schaltverteiler-Entscheidung der BNetzA?

eifel-net Mit-Geschäftsführer
Peter Thiele
"Der Streit", so Geschäftsführer Thiele, "hat sich primär entzündet, als wir an kommunalen Ausschreibungen zur DSL-Versorgung teilgenommen haben." Offenbar war eifel-net der Telekom bereits zu diesem Zeitpunkt ein Dorn im Auge. Für ihr eigenes Netz hatte die Deutsche Telekom - wie auch die Bundesnetzagentur gegenüber teltarif.de bestätigt hatte - bereits eigene Schaltverteiler gebaut, um DSL kostengünstiger auf dem Land anbieten zu können. Diese gibt es offenbar aber weit häufiger, als der BNetzA bekannt ist. Thiele: "Allein in unserer Umgebung sind zahlreiche der vermeintlich seltenen Schaltverteiler vorhanden."
     Als eifel-net der Telekom anbot, einen Schaltverteiler auf eigene Kosten errichten zu lassen, um gleich an diesem Punkt Zugang zu den TALs potenzieller Kunden erhalten zu können, lehnte diese jedoch rigoros ab. Telefonisch begründete das Bonner Unternehmen gegenüber eifel-net: "Es handelt sich um eine strategische Entscheidung unseres Hauses." Schriftlich teilte man später mit: "Wir haben keine Neubauverpflichtung."

Knackpunkt: Der Schaltverteiler-Preis

Thiele und seinem Unternehmen blieb damit nur noch die Chance auf ein Verfahren bei der Bundesnetzagentur, das - wie sich nun zeigte - zu Gunsten des "Davids" entschieden wurde. Problematisch sieht Peter Thiele allerdings die möglichen Kosten für die Errichtung des Schaltverteilers: "Die Telekom", sagt der 41-jährige, "hat während der mündlichen Verhandlung bei der BNetzA einen Betrag von 50 000 bis 100 000 Euro pro Schaltverteiler genannt - diese Zahlen hielt selbst die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur für irreal." Thiele befürchtet, die Telekom wolle auf diesem Weg noch einmal Gewinne erzielen. Realistisch sei ein Betrag zwischen 10 000 und maximal 50 000 Euro - je nach Anzahl der TALs, die angebunden würden.
     Die Deutsche Telekom hat bis zum 3. April Zeit, der Bundesnetzagentur ihre Preisvorstellung für die Schaltverteiler-Errichtung mitzuteilen. Danach werden noch einmal Stellungnahmen aller Beteiligten eingeholt und schließlich ein Betrag durch die BNetzA festgesetzt. Gegen diese Entscheidung kann die Telekom allerdings vor dem Verwaltungsgericht Köln noch Klage einreichen.
     Auf der nächsten Seite lesen Sie, warum ein Anbieter über den Schaltverteiler höhere DSL-Geschwindigkeiten als die Deutsche Telekom oder auch als Erster DSL anbieten kann.
 

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Betreff Autor Datum
RE: und was ist mit den T-Kunden? J.Malberg1 18.03.10 14:02
Berufung auf Unkenntnis spaghettimon. 25.11.09 23:53
RE: optische Datenübertragung das ... Kai Petzke 24.11.09 10:50
RE: und was ist mit den T-Kunden? Kai Petzke 24.11.09 10:44
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre