Der Verband der deutschen Internetwirtschaft,
eco, hat das Verfahren zur Bekanntmachung und Kommentierung der sogenannten Technischen Richtlinie des
Bundeskriminalamts zur Umsetzung der
Sperrung kinderpornographischer Webseiten als intransparent und Geheimniskrämerei bezeichnet. Wie
berichtet, hatte die
Bundesnetzagentur die
Internet-Provider in ihrem jüngsten Amtsblatt zur Kommentierung der als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" deklarierten Richtlinie aufgefordert.
Der eco-Verband kritisiert vor allem, dass durch die Kennzeichnung als Verschlusssache (Branchen-) Verbände und Öffentlichkeit außen vor blieben. Es gebe keinen Grund, die Technische Richtlinie geheim zu halten, da diese lediglich die technischen Parameter für die Übermittlung und Handhabung der Sperr-Liste, nicht aber die zu sperrenden Websites selbst beinhalte.
Weitergabe ist streng untersagt

Da die Provider Mitarbeiter benennen müssen, die sich vorab zur Verschwiegenheit verpflichten müssen, darf die Richtlinie auch nicht an Dritte - also auch Branchenverbände - weitergegeben werden. Ansonsten drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Das Bundeskriminalamt wollte sich zu den Vorwürfen des eco nicht äußern. Gegenüber teltarif.de teilte die Behörde mit, "dass das BKA zu der technischen Richtlinie aus kriminaltaktischen Gründen keine Stellungnahme abgibt".
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