E-Book-Preise: Digitale Bücher könnten günstiger werden
14.12.2012 17:48
EU-Kommission setzt Lockerung der Preise bei Verlagen durch
Von mit Material von dpa
 E-Books könnten günstiger werden
E-Books könnten in Europa vielerorts billiger
werden: Die EU-Kommission hat bei Apple und vier großen Verlagen eine
Lockerung der Preise für digitale Bücher
durchgesetzt.
Die Unternehmen verpflichteten sich, aktuelle Verträge, bei denen die
Verlage den Preis für E-Books bei Apple bestimmten, aufzulösen und
Händlern für mindestens zwei Jahre mehr Spielraum für Rabatte zu
geben. Diesen Kompromissvorschlag zur Beendigung des Streits zwischen
Amazon und einer Gruppe von Buchverlagen in Allianz mit Apple hatte
Apple entsprechenden Meldungen zufolge bereits im September der Kommission
vorgelegt. Allerdings hat die Entscheidung keinen Einfluss auf nationale
Regelungen wie die deutsche Buchpreisbindung, bei der die Verlage
grundsätzlich den Preis von Büchern im Handel festlegen.
Die EU-Kommission gab im Gegenzug die Einstellung
ihrer Wettbewerbsuntersuchung bekannt. Die Einigung mit der
Kommission ist ein Triumph für den Online-Händler Amazon, der
die E-Book-Preise in seinem Shop nach Belieben variiert und somit
immer wieder günstige Angebote bereitstellen kann. Apple hatte mit den Verlagen hingegen zum
Start der E-Book-Plattform für sein iPad vor zweieinhalb
Jahren ein der deutschen Buchpreisbindung ähnliches Modell
ausgehandelt. Dabei bestimmten allein die Verlage den Preis - und
zahlten dem US-Konzern die auf seiner iTunes-Plattform übliche Gebühr
von 30 Prozent des Verkaufspreises.
Zugleich bekam Apple die Zusicherung, immer den günstigsten Preis
anbieten zu können. Angesichts der 30-Prozent-Gebühr wäre es für die
Verlage damit extrem ungünstig geworden, niedrigere Preise bei
anderen Händler zuzulassen, erläuterte Wettbewerbskommissar Joaquin
Almunia. Nach dem Start des iPad-Buchshops setzte die Buchbranche das
Preismodell auch bei anderen Anbietern durch. Das rief die
Wettbewerbshüter in Europa und den USA auf den Plan. Das Vorgehen
lasse ein gemeinsames Ziel von Apple und den Verlagen vermuten, den
Preiswettbewerb einzuschränken. Jetzt soll es fünf Jahre lang keine
Verträge mit solchen Niedrigpreis-Garantien mehr geben.
Hohe E-Book-Rabatte bei Amazon besorgten die Buchbranche
Die Buchbranche machte keinen Hehl daraus, dass sie besorgt über
die hohen E-Book-Rabatte bei Amazon gewesen sei, die in das Geschäft
mit gedruckten Büchern schnitten. In den USA wurde dem Online-Händler
daher in einem Verfahren untersagt, E-Books unter dem unter dem
Einkaufspreis anzubieten. Zugleich wiesen die Unternehmen den
Vorwurf illegaler Preisabsprachen zurück. Almunia betonte, die
Einigung mit einer sofortigen Änderung des Geschäftsgebarens sei in
dem dynamischen E-Book-Markt aus Sicht der Kommission vorteilhafter
gewesen als ein langwieriges Verfahren mit möglichen Strafzahlungen
am Ende.
Die vier Verlagsgruppen in dem Verfahren sind Simon & Schuster,
Harper Collins, Hachette und die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck.
Der britische Penguin-Verlag, der ebenfalls ins Visier der
Wettbewerbshüter geriet, beteiligte sich nicht an der Einigung in
Brüssel. Mit ihm liefen noch Gespräche, sagte Almunia. Penguin
bekräftigt, nichts falsch gemacht zu haben. In den USA gingen drei
Verlage eine Einigung mit dem ermittelnden Justizministerium ein.
E-Book-Preise in Deutschland erzürnen die Leser
In Deutschland werden die Preise für geschriebene Werke von den
Verlagen diktiert und mit einer Buchpreisbindung versehen. Dabei
ist es egal, ob es sich um aufwendig gedruckte, gebundene und im
Handel verkaufte Bücher oder elektronisch angebotene E-Books
handelt. Hinzu kommt der Ärger, dass viele Shops es den Lesern
untersagen, die E-Books weiter zu verkaufen oder zu verschenken, da
sie lediglich das Recht auf das Lesen erwerben.
Um den Kontrast
von "echten" Büchern und digitalen Ausgaben künftig zu vergrößern,
fordern einige Unternehmen wie der Börsenverein des Deutschen
Buchhandels im Rahmen einer EU-weiten Petition, für E-Books den
ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zu erheben. Eine solche
Regelung konnte in Spanien bereits erfolgreich durchgesetzt werden.
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