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eBay & Co: Neue Regeln beim Widerrufsrecht

14.06.2010
12:04

Neuordnung soll besseren Schutz vor Abmahnungen für Händler garantieren

Ab sofort gelten bei Online-Shops, so auch bei eBay, neue Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht. Die vorher bei Online-Käufen übliche Widerrufsfrist von einem Monat wurde zum 11. Juni hin auf standardmäßig 14 Tage halbiert. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer als Unternehmer auftritt und der Käufer Privatperson ist.

Der Verkäufer muss den Ersteigerer weiterhin ordnungsgemäß in Textform über das Widerrufsrecht belehren und alle gesetzlich vorgeschriebenen Online-Auktionshaus
Neue Regeln beim Online-Auktionshaus
Informationspflichten erfüllen. Die Belehrung muss bereits während der Auktion deutlich sichtbar mit allen Bedingungen und Rechtsfolgen des Widerrufs erfolgen und dem Käufer direkt nach Auktionsende nochmals schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, übermittelt werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der alten Frist von einem Monat ab Wareneingang.

Gesetz gilt für alle Online-Verkäufe

Die neue Regelung bei eBay ist die Folge des "Gesetzes zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts" und soll die Rücktrittsfristen für Internetauktionen dem Rückgaberecht für den allgemeinen Kauf von Waren in Onlineshops angleichen. Neu ist auch, dass Online-Händler bei allen Angeboten dieselbe Widerrufs- oder Rückgabebelehrung verwenden können. Entsprechende Vorlagen werden durch eBay im Rechtsportal der Homepage bereitgestellt.

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RE: warenlieferung Mobilfunk-E. 24.05.12 10:41
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warenlieferung manfred1219 24.05.12 10:07
Mit Prepaid Guthaben bezahlen? motzerator 06.05.12 02:05
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre