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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 27.05.2012 |
BGH: Kein Gewährleistungsausschluss bei eBay31.03.2010
18:24 Gewerbliche Verkäufer dürfen Gewährleistung nicht ausschließen
Ein gewerblicher Verkäufer darf auf einer
Internetplattform Verbrauchern Waren nicht unter Ausschluss der
Mängelgewährleistung anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof heute
in Karlsruhe entschieden. Dies sei unlauteres Handeln und
ein Wettbewerbsverstoß.
Im vorliegenden Fall bot der beklagte gewerbliche Verkäufer im November 2005 beim Internetauktionshaus eBay ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Die Klägerin erwarb das Telefon unter ihrer allgemeinen, nicht ausschließlich für Gewerbetreibende vorgesehenen Benutzerkennung. Sie wollte daraufhin dem Beklagten verbieten lassen, künftig Telefonartikel an Verbraucher unter Ausschluss der Gewährleistung zu verkaufen. Während das Landgericht Wuppertal die Klage abgewiesen hatte, hatte ihr das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stattgegeben. Dem folgte nun der Bundesgerichtshof. Das Angebot habe sich auch an Verbraucher und nicht nur an Gewerbetreibende gerichtet. Gegenüber Verbrauchern könne der Beklagte einen Gewährleistungsausschluss aber "nicht wirksam vereinbaren". Damit entschied der BGH zugleich die Streitfrage, ob neben Verbänden auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können. Nur wegen eines Verfahrensfehlers beim Oberlandesgericht hob der BGH dessen Entscheidung auf und verwies die Sache an das OLG zurück. (AZ: I ZR 34/08)
ddp / Thorsten Neuhetzki
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