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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 20.03.2010 |
eBay-Nutzer können für rechtswidrige Angebote
haftbar gemacht werden, die andere von ihrem Konto aus ins Internet
stellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden.
Wer die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto bei einem
Internetauktionshaus an Unberechtigte gelangen lasse, hafte auch für
deren Angebote, heißt es in dem Urteil. Damit gab das Karlsruher
Gericht dem Schmuckhersteller Cartier recht. Die Ehefrau eines eBay-
Nutzers hatte über dessen Konto ein Halsband "Cartier Art" angeboten
und damit die Markenrechte der Firma verletzt.
Cartier klagte auf Unterlassung und Feststellung einer Schadensersatzpflicht direkt gegen den bei eBay angemeldeten Mann - zu Recht, befanden Richter des Bundesgerichtshof. Als Inhaber eines Mitgliedskontos habe er die "Gefahr einer Unklarheit" darüber geschaffen, wer sein Konto nutze. Deshalb hafte er sowohl für die Verletzung von Markenrechten als auch für Wettbewerbsverstöße. (Az: I ZR 114/06 vom 11. März 2009) Damit hob der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf, das die Cartier-Klage abgewiesen hatte, weil der Mann nichts von dem Angebot seiner Frau wusste. Die aus Lettland stammende Frau hatte über das Account ihres Mannes in gebrochenem Deutsch das vermeintliche "Halzband Cartier" für 30 Euro angepriesen, "mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus". Laut BGH muss das OLG nun prüfen, ob der Mann haftet, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Frau keinen Zugriff auf die Daten nehmen könne. Weitere Beiträge zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung
18.03.10 - Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden wegen Werbeanrufen
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