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EC-Dienstleister Easycash muss 60 000 Euro Bußgeld zahlen

14.09.2011
19:09

Dienstleister hatte Zahlungsverkehrsdaten unerlaubt weitergegeben

Von mit Material von dpa
Easycash-Bußgeld
Dienstleister Easycash musste 60 000 Euro Bußgeld zahlen
Der EC-Kartennetzbetreiber Easycash ist vom nordrhein-westfälischen Datenschutz­beauftragten mit einem Bußgeld in Höhe von 60 000 Euro belegt worden. Grund dafür war die aus Sicht der Behörde unzulässige Weitergabe von Kontodaten und Daten über Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen. Easycash wickelt unter anderem Lastschriftzahlungen im Rahmen der EC-Karten-Zahlung für Einzelhändler ab. Das Unternehmen hat die Strafe akzeptiert.

Weitergabe von Zahlungsdaten an ein Schwesterunternehmen

Die Daten seien an ein Schwesterunternehmen von Easycash übermittelt worden, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet. Dort seien sie statistisch ausgewertet worden, schreibt der Landesdatenschutzbeauftragte. Im konkreten Fall seien rund 400 000 Zahlungsverkehrsdaten zu Kontoverbindungen weitergegeben worden (teltarif.de berichtete).

"Wer Zahlungsvorgänge quasi als Treuhänder für Einzelhandelsunternehmen abwickelt, muss besonders sorgfältig mit diesen Daten umgehen. Er darf so sensible Daten über Zahlungsverhalten und Kontoverbindungen, die durchaus auch Profilbildungen erlauben würden, nicht für andere Zwecke an Dritte übermitteln. Deswegen musste ich hier einschreiten", sagte der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper. Wie dessen Behörde weiter mitteilte, sei man "allerdings auch erfreut, dass das Unternehmen in Datenschutzfragen kooperativ sei und auch das Bußgeld akzeptiert und bereits gezahlt habe".

Lepper habe Änderungen bei der Zahlungsabwicklung durch Easycash gefordert, schreibt er. Diese seien durch den Dienstleister auch umgesetzt worden. "Die Weitergabe von Kontoverbindungsdaten an Dritte wurde umgehend eingestellt", heißt es.

Offenbar gab es Pläne zum Verkauf von Risikoprofilen

Unterdessen wurde bekannt, dass Easycash offenbar geplant hatte, Risikoprofile der Konten von Millionen Verbrauchern zu verkaufen. Dazu soll aus dem EC-Zahlungsverkehr ein Risiko-Index für das jeweilige Bankkonto errechnet worden sein, meldet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Datenschützer.

Erkenntnisse über die Zahlungsfähigkeit von Kontoinhabern sollten dem Radiosender NDR Info zufolge an Inkassounternehmen, Versandhandel, Versicherungen und Telekom-Firmen verkauft werden. Easycash- Geschäftsführer Christoph Pfeifer habe eingeräumt, dass es bereits Verträge mit anderen Unternehmen gegeben habe. Allerdings betont Easycash, das Geschäftsmodell sei bereits seit Mai 2010 nicht mehr verfolgt worden - wohl auch deshalb, weil der NRW-Datenschutzbeauftragte dem Unternehmen, nachdem es Pläne zur Tätigkeit als Auskunftei mit Bonitätsauskünften angezeigt hatte, "sehr deutlich" mitgeteilt habe, Daten aus dem Zahlungsverkehr unmittelbar für Bonitätsauskünfte an Dritte zu verwenden, sei nicht erlaubt.

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RE: lächerliche Geldstrafe! 123fred 17.09.11 13:09
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RE: lächerliche Geldstrafe! mafro 15.09.11 11:08
lächerliche Geldstrafe! DSLonly 14.09.11 21:01
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