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Switch & Profit: E-Plus gewinnt gegen Telekom vor dem BGH (aktualisiert)

07.10.2009
17:38

BGH sieht im Rufumleitungs-Angebot "gezielte Behinderung eines Konkurrenten"

Der Mobilfunkanbieter E-Plus hat sich mit einer Wettbewerbsklage gegen das Rufumleitungs-Angebot Switch & Profit der Deutschen Telekom beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe durchgesetzt. E-Plus hatte das Telekom-Angebot zur Rufumleitung für wettbewerbswidrig gehalten, weil dadurch Anrufer aus dem Telekomfestnetz abgefangen werden, bevor sie überhaupt ins E-Plus-Netz (bzw. dies gilt natürlich auch für jedes andere Mobilfunk-Netz) gelangen. Dem Mobilfunkanbieter entgehen dadurch Zusammenschaltungs-Gebühren.

Nach dem jetzigen Urteil (Az: I ZR 150/07 vom 7. Oktober 2009) darf die Telekom entsprechend nicht per Rufumleitung Anrufe abfangen und ins eigene Netz dirigieren, die eigentlich ins Mobilnetz von E-Plus gehen sollten. Der BGH-Wettbewerbssenat untersagte das Angebot wegen gezielter Behinderung eines Konkurrenten. Die Telekom habe sich dadurch Leistungen von E-Plus zunutze gemacht, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Damit behindere sie die Anstrengungen von E-Plus, eigene Leistungen auf dem Markt in angemessener Weise zur Geltung zu bringen. Die Telekom bestätigte gegenüber teltarif, das Angebot jetzt komplett einzustellen.

E-Plus entgehen Zusammenschaltungs-Entgelte

Mit der Rufumleitung via Switch & Profit konnten Telekomkunden, die zugleich ein E-Plus-Handy (oder eben ein Mobiltelefon in einem anderen Netz) besitzen, diejenigen Anrufe direkt auf ihre Festnetznummer umleiten lassen, die aus dem Telekom-Festnetz an ihre Mobilnummer gerichtet sind. Technisch bleibt der Anruf damit innerhalb des Telekom-Festnetzes - womit das zwischen den Anbietern vereinbarte Zusammenschaltungs-Entgelt für E-Plus wegfällt. Einen Teil davon schrieb die Telekom zudem bis zur Ende 2007 ihren Kunden gleichsam als Provision gut, diese Offerte wurde indes eingestellt und den Nutzern gekündigt. Bei Anrufen zum Handy aus anderen Netzen als dem Telekom-Festnetz funktioniert das Feature natürlich nicht.

Damit folgte der BGH den Argumenten des E-Plus-Anwalts Peter Baukelmann, der eine unlautere Behinderung des Unternehmens geltend gemacht hatte: "Der Kunde steht sozusagen vor der Eingangstür von E-Plus und wird auf die Eingangstür der Telekom umgeleitet." Mittelbar nehme die Telekom dabei Leistungen von E-Plus in Anspruch, weil der Anruf ja an deren Netz gerichtet sei. Telekom-Anwältin Silvia Dieti pochte dagegen auch die Freiheit des Kunden zu entscheiden, ob er Anrufe auf seinem Festnetz oder auf dem Handy entgegennehmen wolle.

 
Marie-Anne Winter und Ralf Trautmann mit Material von dpa
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Betreff Autor Datum
RE: Was ist mit den kostenpflichtige ... hafenbkl 03.11.09 12:22
RE: Was ist mit den kostenpflichtige ... batrabbit 14.10.09 02:43
RE: Switch & Profit galt nur ... batrabbit 14.10.09 02:41
RE: Was ist mit den kostenpflichtige ... marbri 10.10.09 01:31
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre