Die
E-Plus-Gruppe und
o2
klagen wie
angekündigt
gegen die
Bundesnetzagentur.
Dabei geht es um die geplante Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen im Frühjahr 2010.
Sie stammen unter anderem aus der so genannten
Digitalen Dividende.
Es handelt sich dabei um ehemalige Rundfunkfrequenzen, die nicht
mehr für Rundfunkzwecke benötigt werden. Sie sollen nach dem
Willen der Bundesregierung dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen
kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen. E-Plus allerdings sieht ein
Problem in dem festgelegten
Auktionsverfahren. Es gefährde dieses Ziel und verstoße
aus Sicht der E-Plus-Gruppe gegen geltendes Recht.
Die Auktion schränkt nach Meinung der E-Plus-Gruppe den Wettbewerb
im Mobilfunk ein. Demnach könnten sich die beiden Marktführer
Vodafone und T-Mobile
vom neuen Frequenzkuchen unter 1 GHz zwei Drittel sichern. Damit widerspräche
die Entscheidung der
Bundesnetzagentur den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dort
insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs.
Ein chancengleicher Wettbewerb, der Voraussetzung für die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist, werde
so behindert.
Die Klage gegen das geplante Vergabeverfahren reicht E-Plus beim Verwaltungsgericht Köln ein.
Es sei nicht das Ziel, die Auktion zu verzögern, betonte ein E-Plus-Sprecher.
Es gehe vor allem um fairen Wettbewerb. Sowohl E-Plus
als auch o2 haben gleichzeitig ein Eilverfahren eingeleitet, um die
Entscheidung des Gerichts zu beschleunigen. Ein Sprecher der Netzagentur
wollte die Einwände der Mobilfunker nicht kommentieren. Die Klagen
seien bislang nicht bei der Behörde eingegangen, sagte er.
Auch die Europäische Kommission hatte im Vorfeld Befürchtungen geäußert, die
Bundesnetzagentur könne mit dem Vergabeverfahren kleinere Marktteilnehmer im Wettbewerb diskriminieren,
und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.
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