
Das Verwaltungsgericht Köln muss sich nun wieder mit der Frequenz-Auktion der Frequenzen aus der Digitalen Dividende befassen
Der Mobilfunkanbieter
E-Plus hat beim Thema
Frequenzversteigerung einen Teilerfolg vor dem
Bundesverwaltungsgericht erzielt. Die Leipziger Richter hoben ein
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf und verwiesen
die Sache zur weiteren Sachaufklärung zurück. (Aktenzeichen Bundesverwaltungsgericht: 6 C 6.10 - Urteil vom 23. März 2011)
Gericht: Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt
Konkret heißt es in dem Urteil, das teltarif.de mittlerweile vorliegt, unter anderem: "Nach Auffassung des
Bundesverwaltungsgerichts ist der entscheidungserhebliche Sachverhalt bislang nicht vollständig aufgeklärt. Das
betrifft zum einen die
Frequenzknappheit als Voraussetzung für die Anordnung eines Vergabeverfahrens. Ein das Frequenzangebot
übersteigender Bedarf, bezogen auf den Zeitpunkt
der Vergabeentscheidung und die Gesamtheit der zur gemeinsamen Vergabe verbundenen Frequenzen, wurde
nicht hinreichend festgestellt. Auch ist nicht
genügend geklärt, ob und inwieweit auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt, auf dem die neu
vergebenen Funkfrequenzen verwendet werden
dürfen, in der Vergangenheit bereits Frequenzen ohne Versteigerungsverfahren zugeteilt worden sind."
E-Plus hatte sich bei der Vergabe von Funkfrequenzen
benachteiligt gesehen. Im vergangenen Frühjahr waren frei gewordene Funkfrequenzen aus der Digitalen Dividende versteigert worden. Die Mobilfunkanbieter wollen diese Frequenzen in erster Linie für die Breitbandversorgung auf dem Land nutzen.
Als einziger deutscher Mobilfunkanbieter konnte E-Plus keine der
begehrten Frequenzen ergattern. Vor allem aber wollte das Unternehmen nicht
hinnehmen, dass freigewordene Frequenzen im Bereich von unter einem
Gigahertz per Versteigerung vergeben worden waren. Mit der Klage in Leipzig wollte der Mobilfunker
erreichen, dass dem Versteigerungsverfahren nachträglich die
Grundlage entzogen werden sollte.
Tatsächlich muss sich nun das Verwaltungsgericht Köln erneut mit
der Frage befassen, ob bei der Frequenzversteigerung die richtigen
Maßstäbe angelegt wurden. So muss geklärt werden, ob die Frequenzen
derart knapp waren, dass sie nur über eine Versteigerung vergeben
werden konnten. Dabei ist auch zu prüfen, ob Frequenzen des
begehrten Bereichs vor der Versteigerung im vergangenen Jahr auch
ohne ein solches Verfahren vergeben worden sind.
E-Plus-Chef Dirks kritisiert "historische Ungerechtigkeit"
Bei dieser Frequenz-Auktion handelte es sich um die bisher größte ihrer Art. Dabei wurden sechs Blöcke
mit Frequenzen versteigert, die zuvor von Fernsehsendern genutzt wurden und weite Strecken per Funk
überbrücken können. Mit dem Hinweis, das solche Frequenzen auch ohne Auktion vergeben wurden, kritisiert
E-Plus den Umstand, dass der Deutschen Telekom und Mannesmann (heute Vodafone) in den 90er Jahren
"kostenlos extrem attraktive Sendefrequenzen zugeteilt" worden waren, wie E-Plus-Chef Thorsten Dirks vor
einigen Monaten anmerkte. Mit diesem Wettbewerbsvorteil hätten die beiden Unternehmen "mehr als anderthalb
Jahrzehnte lang viel Geld verdient".
Hauptvorteil der Frequenzen um 900 MHz gegenüber denen um 1 800 MHz, mit denen E-Plus und
o2 gestartet sind, ist die größere Reichweite. Das bedeutet, dass für eine flächendeckende Netzabdeckung bei den niedrigeren Frequenzen weniger Sendestationen erforderlich sind als bei höheren Frequenzen. Der Netzausbau wird somit günstiger. Dirks forderte in diesem Zusammenhang von der Bundesnetzagentur, einen Teil "der einst geschenkten Frequenzen, die sich enorm gut fürs mobile Internet eignen, gerecht an E-Plus und o2 umzuverteilen".
Update: Offizielles Statement von E-Plus
teltarif.de sprach mit Guido Heitmann, Corporate-Relations-Manager bei E-Plus, über das gestrige Urteil. "Wir
sehen uns darin in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass in der ersten Instanz das VG Köln den Sachverhalt
zu den Versteigerungsbedingungen der Frequenzauktion im Vorfeld nicht ausreichend intensiv betrachtet hat",
sagt Heitmann. Die Bundesnetzagentur sei nun gefordert, "die weiterhin bestehende erhebliche Ungleichverteilung
im 900-MHz-Band durch eine Umverteilung zu beheben, damit alle Mobilfunkanbieter chancengleich von einer
Öffnung des 900-MHz-Bands zur Bereitstellung mobiler Breitbanddienste profitieren können und so der
Wettbewerb im wachsenden Datengeschäft neue Impulse erhält, von denen die Verbraucher unmittelbar profitieren
können."
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit nun "zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts" an die
Vorinstanz - das Verwaltungsgericht Köln - zurückverwiesen. Bis zur Neuverhandlung der Angelegenheit könnte
es Erfahrungswerten zufolge aber rund ein dreiviertel Jahr dauern.
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