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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 18.06.2013 |
Warum E-Books nicht verkauft oder verschenkt werden können17.03.2012
09:48 Von eingeschränktem Nutzungsrecht an E-Books und Kopierschutz DRM
Von Rita Deutschbein
![]() Virtuelle Bibliothek: E-Books kommen mit Einschränkungen Noch bis morgen findet in Leipzig wieder die alljährliche Buchmesse statt. Neben den klassischen Büchern werden hier auch E-Books immer mehr zum Thema. Doch obwohl E-Book-Reader seit dem vergangenen Jahr zunehmend an Beliebtheit gewonnen haben, ist die Rechtefrage bei E-Books für viele Nutzer immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Im Gegensatz zum herkömmlichen Buch erwerben Leser nämlich keinen Gegenstand, der in ihren Besitz über geht, sondern nur sogenannte Nutzungsrechte am "gekauften" digitalen Werk. Anders als ein Buch, das der Eigentümer nach Belieben verschenken oder weiterverkaufen kann, werden Nutzungsrechte in den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen des Anbieters definiert. Besitzt der Leser lediglich das Nutzungsrecht an einem E-Book, darf er dieses weder weiterverkaufen noch verschenken oder verleihen. Lediglich die Anfertigung einer Sicherungskopie für den Eigenbedarf ist ihm gestattet. Ob diese Unterscheidung zwischen Buch und E-Book rechtlich korrekt ist, ist umstritten und noch nicht endgültig entschieden. Gerade in Hinblick auf die Buchpreisbindung in Deutschland ist der Ärger oft groß, wenn ein gleichermaßen teures Produkt mit derartigen Einschränkungen zu behandeln ist. "Dass Verbraucher auch Eigentümer von gekauften E-Books werden könnten, ist im Hinblick auf den anhaltenden technischen Fortschritt jedenfalls nicht ausgeschlossen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Inwieweit die zukünftige Entwicklung der Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik weitergehende Verbraucherrechte einräumen wird, als die, die den Nutzern jetzt zugesprochen werden, bleibt abzuwarten. DRM regelt RechtemanagementWelche Rechte am E-Book der Nutzer beim Kauf eines E-Books erwirbt, wird in den Nutzungsbedingungen des Anbieters - in der Regel ein Online-Buchhändler - erklärt. Mit dem Digitalen Rechtemanagement (DRM) schützen sich die Verlage vor unrechtmäßiger Vervielfältigung der digitalen Werke. So gibt der Kindle von Amazon nur sogenannte mobi-Dateien wieder. Amazon schützt die in seinem Shop angebotenen E-Books mit dem hauseigenen azw-Format. Lädt ein Nutzer also ein E-Book auf seinen Kindle, wird dieses von Amazon mit einer Ziffernfolge versehen, die das Buch auf den E-Book-Reader des Besitzers prägt. Das Abspielen der Datei auf einem anderen Kindle ist somit nicht möglich. Auch E-Book-Reader, die statt mobi auf das häufiger genutzte ePub-Format setzen, verfügen im Regelfall über einen DRM-Kopierschutz. Zur Verwaltung derart geschützter Dateien bringen viele Geräte bereits die Software Adobe Digital Editions mit. Mit der Software können sogenannte ACSM-Dateiformate geöffnet werden, eine Verschlüsselung, wie sie beispielsweise Libri, Kobo oder Thalia anbietet. Bis zu fünf Endgeräte lassen sich unter einer Adobe-ID registrieren, auf die dann entsprechende Inhalte gespielt und wiedergegeben werden können. Kostenloser Lesestoff via Onleihe
Um Ihnen die Wahl des passenden E-Book-Readers zu erleichtern, habe wir wichtige Kaufkriterien in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Eine Liste verschiedener Lesegeräte inklusive Test finden Sie auf unserer E-Book-Reader-Übersicht. Weitere Meldungen zum Thema E-Book
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: Klar illegal | sabeck | 07.02.13 12:57 | |||||||
| RE: Und deshalb kauft keiner EBooks! | sabeck | 22.12.12 00:21 | |||||||
| RE: Klare Ansage | sabeck | 20.12.12 01:08 | |||||||
| RE: Klare Ansage | skycab | 05.04.12 09:48 | |||||||
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