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Was passiert mit den digitalen Accounts eines Verstorbenen?

24.11.2012
09:58

Problem: Virtueller Nachlass wird im Testament oft nicht erwähnt

Was passiert mit den digitalen Accounts eines Verstorbenen?
Was passiert mit den digitalen Accounts eines Verstorbenen?
Nach dem Tod eines Angehörigen fällt sein materielles Erbe den im Testa­ment vor­ge­sehen­en be­ziehungs­weise gesetz­lichen Erben zu. Doch die meisten Nutzer machen sich zu Leb­zeiten keine Gedanken darüber, was mit ihren Accounts bei Amazon, eBay, Dropbox und Facebook passieren soll. Und die Kommuni­kation mit den Unter­nehmen gestaltet sich oft schwierig.

Die Berliner Morgenpost hat mehrere Fachanwälte für Erbrecht zu diesem heiklen Thema befragt. Einerseits haben viele Notare, die bei der Erstellung eines Testaments behilflich sind, das Thema noch nicht erkannt. Und andererseits gelten für US-amerikanische Firmen oft andere Regeln bezüglich Datenschutz und Datenherausgabe wie für deutsche Unternehmen.

Erben müssen alle Verpflichtungen des Verstorbenen erfüllen

Die Fülle an digitalen Accounts, die ein Internet-Nutzer heutzutage angelegt hat, wirft immer mehr Fragen auf. Bei Social-Media-Profilen stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Erben diese stehen lassen oder löschen sollen. Vielleicht tut es Freunden oder Verwandten ja gut, sich mit Hilfe des unveränderten Facebook-Profils oder Flickr-Fotoalbums an den Verstorbenen zu erinnern.

Ganz anders sieht es mit "geschäftlichen" Accounts aus. Gegebenenfalls meldet sich mehrere Wochen nach der Bestattung ein Internet-Shop und beschwert sich über nicht zustellbare Paketsendungen oder unbeglichene Rechnungen. Oder der Verstorbene tritt eine Reise nicht an, die er vor seinem Tod noch im Internet gebucht hatte. Ein Profi-Gamer hat sich in einem Online-Spiel vielleicht einen gewissen Status erarbeitet, den ein anderer Spieler nach dessen Ableben gerne übernehmen möchte.

Die Rechtsexperten stellen klar, dass die Erben grundsätzlich alle (finanziellen) Verpflichtungen des Verstorbenen erfüllen müssen. Wenn der Verstorbene über eBay Waren versteigert hat, müssen die Erben die Pakete versenden. Laut der aktuellen Rechtslage steht den Erben ein Recht auf alle Zugangsdaten zu einem Online-Account zu. Die Juristen verweisen aber darauf, dass viele Unternehmen in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen als Grund nennen, wenn sie die Herausgabe der Accountdaten verweigern.

Probleme bei internationalen Firmen mit Sitz im Ausland

Ein Problem tritt dann auf, wenn es nicht nur einen Erben gibt, sondern eine Erbengemeinschaft. Denn dann kann es durchaus unterschiedliche Auffassungen oder handfesten Streit darüber geben, ob das Facebook- oder Twitter-Profil des Verstorbenen bestehen bleiben soll oder nicht. Haben sich die Erben für eine Löschung entschieden, können sie den Plattformbetreiber schriftlich dazu auffordern. Um Missbrauch vorzubeugen, möchten die Firmen vor der Deaktivierung in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde und/oder des Erbnachweises sehen.

Weigert sich das Unternehmen, die Daten herauszugeben, steht den Erben der Klageweg offen. Sitzt der Betreiber des Shops oder des Netzwerks allerdings im Ausland, sollten die Angehörigen sich überlegen, ob es die Sache wirklich wert ist. Auch die Auszahlung von Online-Guthaben kann nach Aussage der Experten auf diesem Wege angefordert werden.

Wer seinen Nachlass bereits zu seinen Lebzeiten selbst regeln möchte, sollte die Erben darüber in seinem Testament informieren. Dort lässt sich auch festlegen, welche Daten vernichtet werden sollen, ohne dass sie ein Angehöriger zu Gesicht bekommt (beispielsweise auf dem heimischen PC). Außerdem ist es sinnvoll, eine Liste mit allen URLs, Benutzernamen und Passwörtern anzulegen und an einem sicheren Ort aufzubewahren. Denn kaum ein Erbe weiß, bei welchen Shops und Netzwerken der Verstorbene sich zu Lebzeiten überhaupt angemeldet hat - selbst viele Lebende wissen das nicht mehr so ganz genau.

Die Berliner Morgenpost verweist in ihrem Bericht auf spezielle Firmen, die eine Datenrecherche im Internet sowie auf dem Computer des Verstorbenen durchführen, um herauszufinden, für welche Internetseiten ein Account bestehen könnte. Doch nicht nur für Anwälte und Notare wird das Thema immer wichtiger - auch die Politik könnte sich vielleicht bald mit dem Thema beschäftigen, um die bestehenden Gesetze besser an die digitalen Realitäten anzupassen.

Zum Thema Gedenken im Internet: Trauer-Portale für die Generation Facebook haben wir mittlerweile einen separaten Artikel veröffentlicht.

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