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Digitale Dividende: o2 fordert Bietbeschränkung für D-Netze


Münchener Mobilfunker verlangt Frequenz-Limit für T-Mobile und Vodafone  09.09.2009
13:52

Der Mobilfunker o2 verlangt, dass die Bietrechte der D-Netz-Betreiber bei der für Anfang kommenden Jahres geplanten Versteigerung der Frequenzen der sogenannten Digitalen Dividende beschränkt werden. Das hat das Unternehmen heute auf einer Pressekonferenz in Berlin mitgeteilt. Statt maximaler Bietrechte von 4 mal 5 MHz (10 MHz gepaart) will der Münchener E-Netz-Betreiber den beiden D-Netz-Anbietern T-Mobile und Vodafone nur die Hälfte, also maximal 2 mal 5 MHz, zugestehen. Die E-Netz-Betreiber sollen nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur maximal 15 MHz (gepaart), also 6 mal 5 MHz ersteigern können. Diese Planung unterstützt auch o2.
     "Kein Mobilfunkbetreiber darf über mehr als 20 Megahertz (gepaart) im Bereich unter 1 GHz verfügen", sagt Markus Haas, Geschäftsführer bei o2 und zuständig für Regulierungsfragen. Da die D-Netz-Betreiber im 900-MHz-Bereich jeweils über 12,4 MHz (gepaart) verfügen, könnten sie nach der aktuellen Bietrechtsregelung der Bundesnetzagentur auf maximal 22,4 MHz (gepaart) kommen. Derzeit definiert die Bundesnetzagentur eine Maximalgrenze ("Spektrumskappe") von 22,5 MHz (gepaart). Dagegen wehrt sich o2 und verlangt eine Beschränkung der D-Netz-Betreiber-Bietrechte auf maximal 2 mal 5 MHz, so dass diese maximal 17,4 MHz (gepaart) im 800- und 900-MHz-Bereich erreichen könnten ("harte Spektrumskappe").

o2: Sind bei Frequenzen unter 1 GHz historisch benachteiligt

Die E-Netz-Betreiber, darunter o2, seien historisch benachteiligt und hätten kaum Frequenzen unter 1 GHz. E-Plus und o2 hatten 2006 von der Bundesnetzagentur Frequenzblöcke von je 5 MHz (gepaart) im E-GSM-Bereich (880-890 MHz und 925 bis 935 MHz) erhalten.
o2-Logo
o2 fordert Beschränkungen für die D-Netz-Betreiber
Foto: o2
Dem gegenüber stehen jeweils 12,4 MHz (gepaart) der D-Netz-Betreiber. Niemand wisse, wie die Auktion ausgehe, so Haas. Man müsse aber die historische Frequenzverteilung berücksichtigen und dürfe mit Vergabe der Digitalen Dividende nicht die bestehende Ungerechtigkeit zwischen den D- und E-Netzen weiter manifestieren.
     Wenn sich die D-Netz-Betreiber aber dazu durchringen könnten, von ihren aktuell zugeteilten 12,4 MHz im GSM-900-Bereich 2,4 MHz an die Bundesnetzagentur zurückzugeben oder diese an die E-Netz-Betreiber (gegen Entgelt) zu übertragen, könne man die von der Bundesnetzagentur in ihrem Auktionsentwurf für T-Mobile und Vodafone vorgeschlagenen Bietrechte von maximal 10 MHz (gepaart) belassen, so Haas gegenüber teltarif.de. Auf diesem Weg erhielten die D-Netz-Betreiber dann exakt die von o2 geforderte Höchstgrenze von gepaarten 20 MHz. Auch einen Frequenztausch untereinander hält der o2-Geschäftsführer für möglich.
     Man wolle, betont Haas, eine möglichst einvernehmliche Lösung mit der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Vergabe der Digitalen Dividende erzielen. Im Gegensatz zur Zielsetzung von E-Plus, die eine Spektrumskappe für die D-Netz-Betreiber sogar bei maximal 17,4 MHz vorsieht, wolle man keine Maximalforderung durchsetzen. Ein Konsens müsse aber zeitnah gefunden werden.

UMTS: Mobiles High-Speed-Internet
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Ausbauverpflichtung soll auf bestimmte Regionen verteilt werden

Die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur feste Ausbauziele vorgibt (Ausbauverpflichtung), sei zwar löblich, diese seien aber zu unkonkret. Vielmehr müsse man die Regionen, die bislang mit Breitband unversorgt seien, exakt definieren. o2 fordert keine bundeseinheitliche Vorgabe, sondern die Festlegung sechs verschiedener Ausbauregionen, die von den Unternehmen versorgt werden sollen. Diese Regionen sollten nach o2-Ansicht auf die zu vergebenden 800-MHz-Frequenzblöcke verteilt werden. Dabei sollte die Versorgung der Regionen aber auch mit anderen Technologien möglich sein und nicht zwangsweise per (Mobil-) Funklösungen wie UMTS und HSDPA. Zu erwarten wäre nach einem solchen Modell allerdings, dass dicht besiedelte Regionen wie Nordrhein-Westfalen höhere Erlöse bei der Versteigerung erzielen würden als eher gering besiedelte wie Bayern oder Teile Ostdeutschlands. Neben dieser regional begrenzten Ausbauverpflichtung sollen die Anbieter nach den Vorstellungen von o2 aber - wie auch von der Bundesnetzagentur geplant - die ersteigerten Frequenzen bundesweit nutzen dürfen.
     Spannend wird es am 12. Oktober: Dann findet bei der Bundesnetzagentur eine Beiratssitzung statt, auf der die Details der Auktion der Digitalen Dividende festgelegt werden sollen. Wir werden darüber natürlich berichten.

Weitere Artikel zur digitalen Dividende

 
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