Eilantrag gegen Frequenzversteigerung abgelehnt
08.04.2010 11:30
Neue Mobilfunkfrequenzen kommen ab Montag unter den Hammer
Die Versteigerung von Funkfrequenzen durch die
Bundesnetzagentur kann wie geplant stattfinden. Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte heute einen
Eilantrag gegen das Verfahren ab. Geklagt hatte ein Unternehmen, das
bislang einen Teil der Frequenzen befristet genutzt hatte und eine
Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenznutzungsrechte
anstrebte. Den Antrag des klagenden Unternehmens lehnte das Gericht
nach eigenen Angaben aufgrund einer Interessenabwägung ab. Bereits in den vergangen
Wochen waren bereits andere Klagen abgewiesen worden.
Damit wird die Bundesnetzagentur wie geplant am kommenden Montag
mit der Versteigerung ehemaliger Rundfunkfrequenzen für den Mobilfunk
beginnen. Zugelassen sind den Angaben zufolge die Unternehmen
E-Plus,
Telefónica o2, T-Mobile und
Vodafone.
Versteigert werden Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz,
2 GHz sowie 2,6 GHz. Im Fokus stehen vor
allem die 800-MHz-Frequenzen, die durch das Abschalten des analogen
Rundfunks
frei geworden sind. Sie sind aufgrund der Frequenzeigenschaften sehr begehrt,
da vergleichsweise wenig Sender zur Flächenabdeckung benötigt werden.
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