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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Editorial: "Zahle wegen Kontostandsfehler erst nächsten Monat"08.11.2009
18:08 Vom Umgang der Anbieter mit ihren Kunden
Ein "Produktkonfigurationseinstellungsproblem" hat
laut Freenet dazu geführt, dass bei einem
Teil der mit debitel
übernommenen Kunden die letzte
Rechnung zu hoch ausfiel. Rabatte und
Vergünstigungen waren vergessen worden. Freenet-Sprecher Rüdiger
Kubald beschwichtigt dennoch: Die in diesem Monat nicht ausgewiesenen
Gutschriften würden in der nächsten Rechnung automatisch erstattet.
Wie wär's, wenn Kunden mal den Spieß umdrehen, und ihrem Anbieter mitteilen: "Wegen eines Kontofüllungsgradproblems können Sie die aktuelle Monatsrechnung leider nicht abbuchen. Selbstverständlich wird der volle Betrag mit Ihrer nächsten Abbuchung bezahlt werden." Wer so dreist agiert, sieht sich ziemlich schnell mit Mahnkosten oder gar einer kostenpflichtigen Anschlusssperre konfrontiert. Doch warum mutet debitel bzw. Freenet ihren Kunden zu, einen Monat auf die ihnen gebührende Rechnungskorrektur und Rückerstattung zu warten, während sie ihren säumigen Kunden keineswegs diese Frist einräumen wollen? Die Verbraucherzentrale Hamburg musste durch zwei Instanzen gegen debitel/Talkline auf Rücknahme einer AGB-Klausel klagen, die bei jedwedem Zahlungsverzug die Provider zu einer Anschlusssperre berechtigt. Üblicherweise muss sich der Kunde mit der Zahlung mehrerer Rechnungen in Verzug befinden, oder es anderweitige Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit des Kunden geben, bevor der Anbieter die Leistung komplett verweigern darf. Schnelle Reaktion gefordert!Das Minimum, was Kunden eines Mobilfunk-Providers erwarten können, wenn dieser einen systematischen Fehler in seinen Rechnungen bemerkt, ist eine schnellstmögliche Korrektur im Kundenkonto und eine Informations-SMS. Da zwischen Rechnungsversand und Abbuchung meist ein bis zwei Wochen vergehen, sollte das reichen, überhöhte Abbuchungen zu verhindern. Die formale Korrektur kann dann, zumindest bei Privatkunden, die keinen exakten Mehrwertsteuerausweis benötigen, auch bis zur nächsten Rechnung warten. Weitere Editorials
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