Kunden können Preisobergrenze für Datenroaming setzen
Nutzer des mobilen Internets
können sich auf
Reisen im EU-Ausland
ab sofort eine Höchstgrenze setzen, von der ab
ihre Anbieter ihren Zugang automatisch unterbrechen müssen. Kunden
müssen bei Interesse den Schutz-Mechanismus bis zum 1. Juli von sich
aus bei ihrem Anbieter beantragen. Eine solche Obergrenze könnte zum
Beispiel bei 50 Euro netto (also 59.50 Euro in Deutschland) liegen. Das neue EU-Gesetz trat heute in
Kraft.
Der Nutzer erhält bei einer Reise in einen anderen EU-Staat beim
Internet-Surfen auf dem Laptop oder dem Handy zunächst eine Warnung,
wenn 80 Prozent der Deckelung erreicht sind; ist die Obergrenze ganz
erreicht, wird die Verbindung automatisch unterbrochen.
Die neue EU-Regel soll Verbraucher vor bösen Überraschungen bei
ihrer Handy-Abrechnung schützen. So hatte beispielsweise ein
Deutscher auf Reisen in Frankreich 2009 eine Rechnung von
46.000 Euro
erhalten, nachdem er sich ein Fernsehprogramm heruntergeladen hatte.
Europaparlament und Mitgliedstaaten hatten im Juni 2009 ein Bündel
von Roaming-Gesetzen beschlossen. Darunter waren auch Maßnahmen gegen
überhöhte Gebühren für SMS.
Der Schutz vor "Schock-Rechnungen" sei
ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Vertrauen der Verbraucher in den
Nutzen des mobilen Internets, sagte EU-Telekom-Kommissarin Neelie
Kroes. "Dieses Vertrauen ist essenziell, wenn Verbraucher und
Unternehmen das volle Potenzial des Internets ausschöpfen sollen."
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