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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Cybermobbing ist in vielen Fällen strafbar14.04.2009
18:34 "Cyberthreats" belasten besonders Jugendliche
Sogenannte Cyberthreats als eine Form des
Mobbings sind für jugendliche Opfer besonders belastend. Die offene
Androhung von Gewalt über E-Mail, Instant Messenger, Chats oder in
sozialen Netzwerken führe zu Verunsicherungen und Angst vor
tatsächlichen Übergriffen, erläutert die Bundesarbeitsgemeinschaft
Kinder- und Jugendschutz (BAJ) in Berlin in der Fachzeitschrift
"Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis" (Ausgabe
2/2009). Eine relativ verbreitete Form des Cybermobbings sei außerdem
die der "Impersonation". Dabei treten die Täter unter falscher
Identität auf, indem sie zum Beispiel das Passwort des Opfers nutzen,
um mit dessen Identität andere zu beschimpfen.
Während Mädchen Cybermobbing vor allem in Form sexueller Belästigungen erfahren, überwiegen bei den Jungen nach BAJ-Angaben Beleidigungen und Beschimpfungen. Die Provozierten gingen in der Regel auf die Attacken ein, wodurch es zu längeren Auseinandersetzungen kommt. Wenn Jugendliche Opfer von Cybermobbing werden, sollten sie sich an ihre Eltern oder eine andere erwachsene Vertrauensperson wenden. Finden die Attacken in sozialen Netzwerken statt, können sich die Betroffenen an den Betreiber wenden und die Attacken melden, damit der Täter gesperrt wird, empfiehlt die BAJ. Außerdem bestehe die Möglichkeit, die Polizei einzuschalten. Cybermobbing sei in vielen Fällen strafbar, weshalb die Polizei ermitteln müsse.
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dpa / Marie-Anne Winter
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