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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Beruflich genutzte Computer mit Internet sind gebührenpflichtig26.03.2009
13:20 Koblenzer Richter sprechen Urteil gegen die "Flucht aus der Rundfunkgebühr"
Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich
genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren bezahlen. Dies
entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz
in einem heute veröffentlichten Urteil. Eine Ausnahme
besteht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät im Büro oder im
Dienstfahrzeug vorhanden ist, für das Gebühren bezahlt werden.
Mit dem Urteil wiesen die Verwaltungsrichter die Klage eines Koblenzer Rechtsanwalts ab. Dieser wollte keine Rundfunkgebühren bezahlen und begründete dies damit, dass er seinen PC einzig für Recherchen in Rechtsprechungsdatenbanken und für Schreibarbeiten nutze. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte von dem Rechtsanwalt eine Gebühr in Höhe von 5,51 Euro pro Monat verlangt, da über das Internet auch Programme öffentlich-rechtlicher Sender empfangen werden können. Zur Begründung des Urteils hieß es, ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunk-Empfangsgerät, für das der Gesetzgeber die Zahlung von Gebühren vorsehe. Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erforderlich. Die Gebührenpflicht verhindere die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch die Nutzung von Computern statt herkömmlicher Empfangsgeräte. Das Verwaltungsgericht Koblenz war zunächst der Argumentation des Rechtsanwalts gefolgt und hatte die Gebührenbescheide aufgehoben. Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte unlängst, dass ein gewerblicher PC befreit sei, wenn er nicht als Empfangsgerät angeschafft wurde. Daraufhin hatte der SWR Berufung eingelegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu (Az.: 7 A 10959/08.OVG). Weitere Artikel zum Thema GEZ-Gebühren für Handy und PC
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