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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 09.02.2010 |
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Entwurf ihrer Regulierungsverfügung zum Thema Call by Call und Preselection auch bei All-IP-Anschlüssen vor wenigen Tagen an die EU-Kommission gesandt. Das erfuhr teltarif.de aus Unternehmenskreisen. Die EU-Kommission hat nach Angaben der BNetzA nun bis etwa Mitte Dezember Zeit, den Entwurf zu kommentieren und gegebenenfalls Änderungen zu verlangen. Bei dem Streit geht es um die Frage, ob und in welcher Form die Deutsche Telekom sowie ihre Tochterunternehmen congstar sowie T-Systems Call by Call und Preselection auch bei IP-basierten Anschlüssen weiterhin ermöglichen müssen. In den letzten Monaten hatten zahlreiche Call-by-Call-Anbieter immer wieder Druck auf die Regulierungsbehörde ausgeübt, weil das Verfahren ihrer Meinung nach viel zu lange vor sich hin dümpelte.
Im Wesentlichen ist es dabei bei den bereits im Entwurf der Regulierungsverfügung vom März geplanten Kriterien geblieben: Die Bundesnetzagentur will die Telekom und auch ihre Tochter congstar dazu verpflichten, Call by Call sowie Preselection - die sogenannte Betreiberauswahl beziehungsweise Betreibervorauswahl - zu ermöglichen. Und das nicht durch eine geräteseitige Realisierung (wie von der Telekom gefordert) - hier müsste der Kunde die Call-by-Call-Nummern in seinem Router programmieren -, sondern durch die sogenannte netzseitige Realisierung, bei der der Kunde wie bisher einen Anbieter durch das Wählen der Betreiberkennzahl (also z.B. 010xx) nutzen kann.
So heißt es im finalen Entwurf, der teltarif.de vorliegt: "Die Betroffene [die Deutsche Telekom] wird verpflichtet, ihren Teilnehmern bzw. Teilnehmern der mit ihr verbundenen Unternehmen [= congstar und T-Systems] den Zugang zu den Diensten aller unmittelbar zusammengeschalteten Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, und zwar sowohl durch Betreiberauswahl durch Wählen einer Kennzahl als auch durch Betreibervorauswahl, wobei jedoch bei jedem Anruf die Möglichkeit besteht, die festgelegte Vorauswahl durch Wählen einer Betreiberkennzahl zu übergehen (...)."
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