Der Verbraucherzentrale Bundesverband (
vzbv)
hat eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage
bei
Call-by-Call-Vorwahlen gefordert. Anlass sei der Fall des Anbieters
PM2 (
01056), der seine freiwillige Preisansage
einstellte und die Tarife auf ein
Vielfaches erhöhte, teilte der VZBV mit. Gegen das Unternehmen
sei inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht worden.
"Der Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen. Dazu ist eine Ansagepflicht
erforderlich", erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Auch die
Bundesnetzagentur hatte dem zuständigen
Wirtschaftsministerium bereits
empfohlen, das Gesetz entsprechend zu ändern. Auch teltarif.de fordert schon seit langem eine solche
Informationsverpflichtung für die Anbieter.
Trotz der Zunahme von Telefon-Flatrates nutzen Verbraucher weiterhin so
genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um gerade bei teuren Auslandsverbindungen
oder bei Anrufen aufs Handy Kosten zu sparen. Beim Telefonanbieter PM2 wurden
die Kunden der Verbraucherzentrale zufolge aber mit "horrenden Rechnungen" konfrontiert.
Der Verband rät den betroffenen Kunden deshalb zum Widerspruch und bietet Beratung an.
Einen
Musterbrief können Verbraucher auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen
herunterladen.
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