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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Forderung: Bundespräsident Köhler soll Internet-Sperren stoppen13.07.2009
17:22 Auch Rheinland-Pfalz hat Vorbehalte gegen neues Gesetz
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich in einem offenen Brief an Bundespräsident Horst Köhler gewandt, damit dieser das Gesetz zur Blockade von Internet-Seiten nicht unterzeichnet. Der Bundesrat hatte das Gesetz am Freitag verabschiedet.
Arbeitskreis: Gesetz ist ungeeignetRechtsanwalt Thomas Stadler, der im Namen des Arbeitskreises den Brief verfasst hat, erklärte: "Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck - die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte - zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden." Der Bundespräsident, so der Arbeitskreis, sei die vorerst letzte Instanz, die die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen und ein Gesetz verhindern könne, das "sich zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs nicht einmal ansatzweise eignet" und zu dessen Umsetzung eine Infrastruktur aufgebaut werde, "die sich zur Unterdrückung unerwünschter Inhalte aller Art umso besser nutzen lässt." Rheinland-Pfalz hat ebenfalls VorbehalteUnterdessen hat auch Rheinland-Pfalz weiter Vorbehalte gegenüber den Internet-Sperren gegen Kinderpornografie. Das vor allem in der Web-Gemeinde umstrittene Gesetz verfolge zwar ein richtiges Ziel; das Instrument der Sperren im Netz sei aber aus verständlichen Gründen umstritten, teilte der Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), heute in Mainz mit. "Es muss darum gehen, an der Angebotsseite anzusetzen und nicht an der Nutzerseite", sagte Stadelmaier. Trotz Veränderungen in dem Gesetz sei das Land der Auffassung, "dass der Ansatz, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu erschweren, letztlich bei weitem nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, aber erhebliche negative Nebenwirkungen haben wird", sagte Stadelmaier. Das Land habe aber angesichts der auslaufenden Wahlperiode des Bundestages und der Nachbesserungen am ursprünglichen Entwurf darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen. Bundesregierung soll später nachbessern"Deshalb hat das Land eine Protokollerklärung formuliert", sagte Stadelmaier. Das Land habe darin die Bundesregierung gebeten, in der nächsten Wahlperiode des Bundestags zu prüfen, wie Kinderpornografie technisch und rechtlich schon auf Seiten der Anbieter aus dem Netz verbannt werden könne.
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