teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 15.02.2012 

Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro

29.01.2010
15:47

Unternehmen und Callcenter müssen wegen telefonischer Belästigung zahlen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Gesamthöhe der zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 verhandelten Bußgeldverfahren beträgt 500.000 Euro. Insgesamt wurde über neun konkrete Vorfälle entschieden. Damit wurden erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. Seit am 4. August 2009 die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten sind, gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.

Die in den Verfahren beschlossenen Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt. Eines der verhandelten Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen niedergelegt. "Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Wettbewerbsvorteile, die auf Basis telefonischer Belästigung verschafft werden, könnten Verbrauchern nicht zugemutet werden. Die Bußgelder seien ein deutliches Signal, dass ein derartiger Rechtsbruch nicht toleriert wird, sagte Kurth weiter.

Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die verurteilten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Den Betroffen wurden dabei verschiedene Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation und Medien sowie Lotteriegewinne versprochen. Kurth betonte, dass auch die Auftraggeber von Telefonwerbung nicht außerhalb des Gesetzes stehen würden. Außerdem verhielten sie sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen.

"Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden - Auftraggeber wie Callcenter - sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten." Bei derartigen Verstößen kann die Bundesnetzagentur nach dem UWG Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Den nun beschlossenen Bescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. Von Juli bis Dezember gingen insgesamt über 28.000 Beschwerden in der Bundesnetzagentur ein. Viele haben zu dem gegenwärtigen Urteil beigetragen, einige werden noch untersucht.

Bußgelder wegen verbotener Rufnummernunterdrückung

Auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist nicht statthaft. Falsch angezeigte oder unterdrückte Rufnummern verschleiern ebenso die Identität des Anrufenden. Die mögliche Bußgeldvergabe bei derartigen Vergehen kann bis zu 10.000 Euro betragen. Kein Bußgeld kann in Fällen von Ping-Anrufen (Lockanrufen) und telefonischen Bandansagen verhängt werden. "In solchen Fällen schützt die Bundesnetzagentur aber die Verbraucher durch zahlreiche Verwaltungsmaßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, etwa in Form von Rufnummernabschaltungen sowie Rechnungslegungs- und Inkassoverboten", sagte Kurth.

Qualität der Anzeigen kann entscheidend sein

Allerdings können nur detaillierte und nachvollziehbar angezeigte Verstöße durch die Bundesnetzagentur geahndet werden. Unklare Beschwerden, wie zusammenhanglose, unkommentierte Anruflisten oder lediglich vage Angaben zu erhaltenen Anrufen, führen vielmals zu keinem Ergebnis. Der Rechtsbruch gegenüber den Verbrauchern findet nur im Telefonat statt und daher ist die Bundesnetzagentur auf präzise Angaben dieser betroffenen Verbraucher angewiesen. Entsprechende Anzeigen sollten deshalb unbedingt eindeutige Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs sowie, wenn möglich, die angezeigte Rufnummer beinhalten. Weiterhin können konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen über das anrufende oder werbende Unternehmen für die Ermittlungsarbeit hilfreich sein. Für die eventuelle Anhörung als Zeuge, sollten außerdem die vollständigen Adressdaten des Beschwerdeführers vermerkt sein. "Die Verbraucher können sich vorsorglich schützen, indem sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit ihren Daten sind. Dies gilt insbesondere bei der Angabe der Telefonnummer", erläuterte Kurth.

Weitere Artikel zum Thema unerwünschte Werbeanrufe RSS

Was lässt sich herausholen?
 
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

NEU: o2 Blue M Professional – Die Alle-Netze-Flat  

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Wieso sind diese Nummern so lange ... Redoute 16.03.11 15:46
RE: Wieso überhaupt Verträge per ... myselfme 14.03.11 21:55
RE: Wieso überhaupt Verträge per ... Kai Petzke 14.03.11 20:52
RE: Wieso überhaupt Verträge per ... Thunder115 14.03.11 19:22
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

Weitere News vom 29.01.2010:

- VDSL in 750 Ortsnetzen: Auch die Deutsche Telekom ist aktiv
-  Überblick: Aktuelle E-Book-Reader
- Nav4All stellt alle Dienste zum Monatswechsel ein
- Weltbild Mobil: Neuer 8-Cent-Discounter im T-Mobile-Netz
- Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro
-  Dell Inspiron Mini 1012 im Hands-On
- 1&1-Serviceleiter Marcell D'Avis bekam 26 Heiratsanträge
- Das Sony Ericsson Aino im Handy-Test
- Alice startet mit echtem HDTV über ADSL2+
-  Asus Eee PC 1001P bei Mediamarkt für 249 Euro
- o2 ermöglicht Rufnummern-Mitnahme von weiteren Anbietern
-  Samsung N220 Unboxing in Bildern
- T-Mobile kündigt Sony Ericsson XPERIA X10 offiziell an
- Microsoft landet Volltreffer mit Windows 7
- Archos plant Internet-Tablet mit 7-Zoll-Touchscreen
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Ort bzw. Ortsvorwahl
 
Land bzw. Landesvorwahl
 
Werbung

hier klicken!

Festnetz-Anbieter
Auswahl an 010-Anbietern:
01026 Telecom   01026 *
01098telecom   01098*
Arcor   01070
easybell   010010 *
Epag   01052 *
Linecall   01067 *
Maestro   01015 *
OneTel   01086 *
star79   01079 *
Tellina   01041
Tele 2   01013
YooCALL   01021 *
weitere ...    
Anbieter für Ortsgespräche:
01051 Telecom   01051 *
01097 Telecom   01097 *
01088 Telecom   01088
Arcor   01070
freenetPhone   01019
Sparcall   01028
star79   01079 *
Tele 2   01013
Anbieter mit Sekundentakt:
fidelity   mit Anmeldung
fonissimo   01092 *
* = Anbieter mit Tarifansage
Auswahl von
Vollanschlussanbietern:
BiTel   Ostwestfalen
easybell   bundesweit
EWE Tel   360 Städte
htp   Hannover
Alice   bundesweit
M-net   Bayern
NetCologne   Rheinland
Versatel   bundesweit
Vodafone   bundesweit
Telekom   bundesweit

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre