BNetzA verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
29.07.2010 16:12
Regulierungsbehörde verlangt in zwei Verfahren knapp 200 000 Euro
Die Bundesnetzagentur hat erneut saftige
Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. In zwei
Verfahren wurden die betroffenen Unternehmen zur Zahlung von
insgesamt 194 000 Euro aufgefordert, teilte die Bundesnetzagentur in Bonn heute mit. Zuvor waren bei der Behörde mehrere
Beschwerden von Verbrauchern über unerwünschte Werbung aus den
Bereichen Medien und Versandhandel mit Lebensmitteln eingegangen. Die
Unternehmen beriefen sich auf angebliche Einwilligungserklärungen von
Verbrauchern.
Es habe sich aber um vorformulierte Teilnahmebedingungen für
Gewinnspiele im Internet gehandelt, die auch Einwilligungen in
Telefonwerbung umfassten. Diese Bedingungen genügten den rechtlichen
Anforderungen nicht, erklärte der Präsident der Behörde, Matthias
Kurth. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche
ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen,
dem drohen hohe Bußgelder." Er kündigte an, auch in Zukunft zum
Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorzugehen, die
das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachteten.
Von August 2009 bis April 2010 waren bei der Bundesnetzagentur
über 57 000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter
Telefonwerbung eingegangen. In bislang elf abgeschlossenen Verfahren
verhängte die Behörde gegen Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe
von knapp 700 000 Euro.
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