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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Schaltverteiler: Bundesnetzagentur führt Anhörung durch15.07.2010
13:01 Branchenverband wirft Deutscher Telekom massive Blockadestrategie vor
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in dieser Woche eine Anhörung zum Thema Schaltverteiler durchgeführt. Dabei ging es vor allem um marktgerechte Rahmenbedinungen sowie Probleme beim Zugang zum Schaltverteiler und dessen Nutzung. Nach der Anhörung soll nun eine "Zusatzvereinbarung Standardangebot Schaltverteiler" erarbeitet werden, der die genauen Modalitäten des Schaltverteiler-Zugangs für die Deutsche Telekom und deren Wettbewerber regelt.
Mit dieser Festlegung ist nach teltarif-Informationen indes nicht vor Herbst zu rechnen. Nach Erlass der Zusatzvereinbarung können dann auch die Entgelte in punkto Schaltverteiler festgelegt werden; hier wiederum dürfte eine Entscheidung wohl erst Ende des Jahres oder Anfang 2011 zu erwarten sein. VATM: Blockadestrategie der Telekom
Das Hauptproblem liege darin, dass die Telekom den Unternehmen kaum und dann oft nur qualitiativ schlechte Informationen liefere, so dass diese keine Ausbauentscheidungen treffen könnten. Grützner: "Wesentliche Angaben, die für die Errichtung eines Schaltverteilers erforderlich sind, sind aufgrund des bislang angeordneten Verfügungsumfangs (...) nicht zu ermitteln. Zudem sind kürzere Fristen bei der Bereitstellung der Informationen erforderlich, damit der Ausbau beschleunigt werden kann. Zudem torpediere die Telekom einen Ausbau durch Konkurrenten oft dadurch, dass sie nach einer Anfrage durch den Wettbewerb selbst einen Ausbau vornehme. "Wir beobachten, dass der Netzausbau der Telekom häufig genau an den Orten erfolgt, die von einem Wettbewerberunternehmen als Standort eines Schaltverteilers angefragt werden", so Grützner. BREKO will Schaltverteiler-Zugang in Gebieten mit weniger als 2 MBit/sAuch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) fordert die "Zusatzvereinbarung Standardangebot Schaltverteiler". Im Einzelnen sollen nach der Vorstellung des Verbands darin die Voraussetzungen und der Umfang des Zugangsanspruches, eventuelle Ablehnungsgründe, die Anforderungen an die Informationsbereitstellung sowie die Einführung bzw. Straffung von Bereitstellungsfristen definiert werden. Zudem soll die Telekom die Errichtung eines Schaltverteilers nicht mehr ablehnen können, wenn die durchschnittliche Versorgung mit Breitband in dem betreffenden Gebiet größer als 1 MBit/s ist. Der BREKO fordert zumindest eine Anhebung auf 2 MBit/s, da die bisherige Grenze "vor dem Hintergrund der Vielzahl breitbandintensiver Internetanwendungen nicht mehr zeitgemäß" sei. Weitere Meldungen zu den Schaltverteilern der Deutschen Telekom
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| RE: Typisch Telekom, Typisch ... | tatonka | 13.06.10 14:06 | |||||||
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