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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Editorial: Bundesmonopolagentur13.09.2009
18:15 Bundesnetzagentur versagt bei Öffnung der NetzeInhaltsverzeichnis:1. Bundesnetzagentur versagt bei Öffnung der Netze2. Verbraucherschutz auf Sparflamme
Undenkbar, aber wahr: Ein Unternehmen
verstößt seit
über einem Jahr
nachhaltig gegen die ihm auferlegten Wettbewerbsregeln, aber die
zuständige Aufsichtsbehörde unternimmt
trotz wiederholter Aufforderung zum
Handeln einfach nichts. Außer der
Ankündigung einer entsprechenden
Entscheidung gibt es keinerlei Reaktionen der Bundesnetzagentur
dazu, dass die Deutsche Telekom bzw.
ihre Tochtergesellschaften bei bestimmten Anschlüssen kein
Call by Call mehr
anbieten.
nächste Seite: Verbraucherschutz auf Sparflamme
Aber das ist nur einer der Punkte, warum sich die Bundesnetzagentur fragen lassen muss, ob ihr Ziel wirklich weiterhin die Öffnung von Netzen (Telekommunikation, Strom, Gas, Post, Eisenbahn) ist, oder nicht vielmehr die Wiederherstellung und Erhaltung alter Monopolstrukturen. Zu viel ist passiert, vor allem aber nicht passiert, als dass man noch von einer effizienten Arbeit zur Stärkung des Wettbewerbs sprechen kann. So werden die Terminierungsentgelte für Mobilnetze und Festnetze seit Jahr und Tag asymmetrisch festgesetzt: Bei Festnetzen werden die hohen Netzaufbaukosten für die "letzte Meile" beim regulierten Minutenpreis für die Weiterleitung von Gesprächen nicht berücksichtigt, bei den Mobilnetzen hingegen schon. Folglich können die Mobilfunknetzbetreiber einen nicht unerheblichen Teil ihrer Investitionskosten über Terminierungsentgelte amortisieren, die Festnetzanbieter hingegen nicht. Über das Versagen bezüglich einer effektiven Regulierung von IP-Bitstrom und VDSL reden wir lieber gar nicht erst. Aber auch im Wettbewerb der Mobilfunk-Netzbetreiber untereinander läuft nicht alles rund. So haben die Netzbetreiber der ersten Stunde (T-Mobile und Vodafone) weiterhin eine umfangreichere Netzausstattung im "D"-Bereich um 900 MHz als die später hinzugekommenen. Eine Einsammlung der bestehenden Zuteilungen und Neuvergabe (in Fachkreisen als "Refarming" bezeichnet) würde hier helfen, die Startvoraussetzungen für alle Unternehmen anzugleichen. Statt eines Refarmings plant die Bundesnetzagentur aktuell aber ausdrücklich die Verlängerung der bestehenden Zuteilungen über die derzeitige Befristung bis 2016 hinaus bis 2025. Kommt es so, werden die "großen" Netzbetreiber einen Teil ihrer Frequenzzuteilung auf UMTS-900 umrüsten können, die kleinen aber nicht. Die anstehende Versteigerung freier Frequenzen inklusive eines Teils der digitalen Dividende zieht sich auch hin. Immerhin sollen den "E"-Netzen hier etwas mehr Rechte auf den Erwerb von Frequenzblöcken eingeräumt werden als den "D"-Netzen. Strom und Gas: Deregulierung faktisch gescheitertIm Gasbereich scheinen Kartellamt und die Verbraucherzentralen über das allgemeine Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren mehr für die Kunden erreicht zu haben als die per speziellem Gesetzesauftrag beauftragte und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattete Bundesnetzagentur. Und so steckt der Wettbewerb im Gasmarkt weiterhin in den Kinderschuhen. Ähnliches gilt auch für Strom: Dank hoher Netznutzungsentgelte gelingt es konkurrierenden Unternehmen in vielen Versorgungsgebieten nur durch vertragliche Tricks (einmalige Bonuszahlungen, Pakettarife, Vorkasse etc.) Angebote zu stricken, die auf dem Papier günstiger aussehen als die Tarife des etablierten Versorgers vor Ort. Entsprechend wenige Verbraucher wechseln überhaupt zur Konkurrenz, und entsprechend viele kehren nach einiger Zeit zum bisherigen Anbieter zurück. Wettbewerb findet so nicht statt.
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