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Spiegel: Mögliches Gemauschel bei Auftragsvergabe durch BNetzA

18.07.2011
13:00

Internet-Zugang der Behörde wurde an Ex-Arbeitgeber ihres Präsidenten vergeben

BNetzA-Präsident Matthias Kurth
BNetzA-Präsident Matthias Kurth:
Der Spiegel wirft ihm indirekt Mauschelei vor
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge den Auftrag für den Betrieb ihres eigenen Internetzugangs ohne öffentliche Ausschreibung vergeben haben. Zum Zuge kam letztlich das Unternehmen Colt Telecom, bei dem der heutige BNetzA-Präsident Matthias Kurth bis Anfang 2000 Mitglied der Geschäftsleitung war. Für den Spiegel hat dieses Geschäft "ein Geschmäckle".

Wie das Magazin in seiner heutigen Ausgabe berichtet, hat Colt Telecom Mitte 2002 den Zuschlag für die Bereitstellung des Internet-Anschlusses der Regulierungsbehörde erhalten. Zuvor seien Angebote von vier Unternehmen eingeholt worden. Die Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung begründet die BNetzA mit der Tatsache, dass man eine schnelle Lösung gebraucht habe, da der damalige Internet-Provider KPNQuest in Konkurs gegangen sei und die Leitungen kurzfristig hätten abgeschaltet werden können.

Alt-Vertrag mit immer wiederkehrender Verlängerung?

Laut Spiegel habe sich der Mitte 2002 geschlossene Vertrag, dessen Konditionen ein Jahr Laufzeit mit jeweils halbjährlicher Verlängerung vorsehen, seitdem 16 Mal automatisch verlängert. Von Januar 2005 bis Juni 2011 habe die BNetzA 851 000 Euro an Colt Telecom gezahlt.

Bundesnetzagentur: Vertrag wurde zwischenzeitlich angepasst

Auf Anfrage von teltarif.de teilte die Bonner Behörde mit, die Darstellung des Spiegel sei so nicht korrekt; die Vorwürfe seien unbegründet. Der mit Colt Telecom geschlossene Vertrag sei im Laufe der Zeit zwei Mal nachgebessert worden. Dabei seien einerseits der Leistungsumfang erhöht, andererseits die anfallenden Kosten gesenkt worden. Zum Zeitpunkt der Vergabe im Jahr 2002 habe Colt Telecom zudem das günstigste Angebot abgebeben, so die BNetzA.

Wechsel habe sich bislang nicht gelohnt

Wie die Regulierungsbehörde unserer Redaktion weiter mitteilte, habe eine "kontinuierliche Marktbeobachtung" bislang das Ergebnis gebracht, dass sich ein Wechsel zu einem anderen - potenziell günstigeren - Anbieter bislang nicht soweit gerechnet hätte, um auch die hierbei entstehenden Umstellungskosten zu decken. Zudem habe das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesnetzagentur 2009 angewiesen, vorerst keinen Wechsel vorzunehmen, da es perspektivisch zu einer Umstellung auf das Netz des Bundes kommen solle.

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Betreff Autor Datum
So oder so... blöd RobbieG 18.07.11 13:33
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre