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Provider erhalten geheimen BKA-Entwurf zu Internet-Sperren

28.08.2009
16:39

Bundesnetzagentur hat die Internet-Anbieter zur Kommentierung aufgerufen

Die Bundesnetzagentur hat die Internet-Provider in ihrem aktuellen Amtsblatt dazu aufgerufen, die vom Bundeskriminalamt aufgestellte "Technische Richtlinie" zur Umsetzung des sogenannten Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG) zu kommentieren. Mit der Technischen Richtlinie soll das Bundeskriminalamt "unter Beteiligung der Diensteanbieter" regeln, "in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden".

Mit dem Zugangserschwerungsgesetz, das der Bundestag im Juni verabschiedet hatte, will Familienministerin von der Leyen den Aufruf von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten unmöglich machen. Die Wirksamkeit dieser Sperren wird von den zahlreichen Kritikern allerdings bezweifelt.

Richtlinie ist "Verschlusssache"

Die Technische Richtlinie des Bundeskriminalamts ist indes als "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" deklariert. Daher müssen die Provider namentlich Personen benennen, die sich vorab zur Verschwiegenheit verpflichten müssen und den Entwurf erst danach persönlich ausgehändigt bekommen. Die Weitergabe der Technischen Richtlinie ist untersagt und hätte ggf. strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

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Betreff Autor Datum
RE: Löschen oder nicht löschen mattes007 06.04.11 15:07
RE: "Kinderporno-Industrie" Kai Petzke 24.08.10 12:03
RE: "Kinderporno-Industrie" (war: ... Hohes Nivea. 28.05.10 17:00
"Kinderporno-Industrie" (war: ... jos 24.04.10 17:44
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre