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Kartellamt: Bundesliga im Internet wäre zulässig

20.06.2011
18:32

Grünes Licht für Vergabepläne der DFL

Bundesliga ab 2013: Wer überträgt?
Bundesliga ab 2013: Wer überträgt?
Ohne Internet und Pay-TV keine Bundesliga mehr vor 21:45 Uhr - diesem Szenario hat das Bundeskartellamt zugestimmt. Zwar wird das Vermarktungsmodell der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte für die 1. und 2. Bundesliga ab der Spielzeit 2013/2014 derzeit noch vom Bundeskartellamt geprüft, doch gibt es erste Zwischenergebnisse Das Bundeskartellamt bestätigte heute, dass es der DFL zwischenzeitlich in einem Gespräch mitgeteilt hat, dass den Vermarktungsplänen keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Bewertung. Insbesondere Einzelfragen zu den verschiedenen Rechtepaketen sowie zu der Durchführung der Ausschreibung sind noch zu klären.

Zwei Vermarktungsmodelle geplant

Das von der DFL jetzt geplante Vermarktungsmodell enthält eine Vielzahl von Rechtepaketen zur Verwertung sowohl im Free-TV als auch im Pay-TV über verschiedene Übertragungswege. In Bezug auf die Free-TV Highlight-Berichterstattung enthält das Vermarktungsmodell zwei alternative Szenarien. Szenario I sieht dabei ein Paket für eine Highlight-Berichterstattung ab 18:30 Uhr im Free-TV vor. Im Szenario II gibt es hingegen unter anderem ein Paket für eine Highlight-Berichterstattung über Web-TV-Anbieter ab 19 Uhr sowie für eine Free-TV Berichterstattung ab 21:45 Uhr.

"Welche Form der Berichterstattung am Ende den Zuschlag erhält, ist nicht unsere Entscheidung", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einer Pressemitteilung." Man prüfe, ob das Vermarktungsmodell insgesamt mit dem Kartellrecht vereinbar ist. "Die von der DFL ab der Spielzeit 2013/14 geplante Vermarktung erfüllt nach unserer vorläufigen Einschätzung diese Anforderung." So stellt die zentrale Vermarktung der Medienrechte der Vereine durch die DFL grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Nach deutschem und europäischem Kartellrecht können derartige Vereinbarungen nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn damit Effizienzvorteile verbunden sind und die Nachfrager daran in angemessener Form beteiligt werden, heißt es den Wettbewerbshütern.

Als hoch gehandelter Kandidat für ein Web-TV-Angebot gilt Yahoo!. Anzunehmen ist auch, dass Sky für Live-Rechte per TV und Internet bietet, um sein Sky-Go-Produkt weiterhin anbieten zu können. Ob die Telekom erneut für die Bundesliga und die IPTV-Rechte bieten wird, ist unklar. An verschiedenen Stellen war in der Vergangenheit zu hören, dass Liga total! nicht so erfolgreich läuft, wie gewünscht. Gleichzeitig würde ein Verzicht auf die Rechte aber auch eine hohe Kundenabwanderung bei Entertain bedeuten. Eine Entscheidung soll wohl bis Ende des Jahres fallen.

Änderungen auch bei DFB-Pokal

Auch die Rechte für den DFB-Pokal werden neu vergeben. Nach Angaben von DFB-Marketingdirektor Denni Strich sei es durchaus denkbar, dass man die Spiele hier nicht mehr an mehrere Sender verteilt, sondern nur an einen gibt. Aktuell gibt es bereits ein großes Interesse an den ab 2012/2013 zu vergebenen Rechten: 13 Anbieter hätten sich in dem bis Morgen laufenden Verfahren beworben.

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Betreff Autor Datum
RE: Warum nicht ein Lizenzmodell für ... schinge 28.06.11 19:56
Warum nicht ein Lizenzmodell für ... trzuno 21.06.11 09:56
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre