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Kartellamt gibt grünes Licht für Vermarktung der Bundesligarechte

13.01.2012
16:15

Freie Ausstrahlung per Internet und auf mobilen Geräten erlaubt

Von mit Material von dapd
Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Vermarktung der Bundesligarechte
Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Vermarktung der Bundesligarechte
Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die zentrale Vermarktung der Bundesligarechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) gegeben.

Keine Bedenken hatten die Kartellwächter auch gegen die Pläne der DFL, alternativ zur bisher üblichen Highlight-Berichterstattung im Fernsehen eine erste freie Ausstrahlung über das Internet und für mobile Endgeräte anzubieten. Im Fernsehen wären die Höhepunkte des Spieltages dann erst um 21.45 Uhr zu sehen. Durch das geplante neue Ausschreibungsmodell ist vor allem die ARD-"Sportschau" am frühen Samstagabend gefährdet, die derzeit die Erstverwertungsrechte im frei empfangbaren Fernsehen hält.

Die Kartellwächter verpflichteten die DFL zur Durchführung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens ab der Saison 2013/2014. Sie dürfe nicht willkürlich darüber entscheiden, welchen Käufern sie den Zuschlag erteile. Die Behörde kündigte an, sie werde darauf achten, dass diese Vorgaben auch eingehalten würden. Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatten Ligaverband und DFL verschiedene Selbstverpflichtungen angeboten. Das Bundeskartellamt hat diese nun für rechtsverbindlich erklärt

Jetzige Vereinbarung schränkt Wettbewerb ein, ist aber für Vereine und Fans besser

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte heute: "Die zentrale Vermarktung von Medienrechten schränkt zwar den Wettbewerb zwischen den Vereinen ein. Sie bietet aber auch eine Reihe von Vorteilen und Effizienzen, da stets über die Liga als Ganzes berichtet werden kann und nicht jeder Verein einzeln über die Art und Weise der Berichterstattung über seine Spiele entscheidet. Unsere Entscheidung zielt darauf ab, diese Vorteile zugunsten der potentiellen Käufer der Rechte und damit letzten Endes auch der Verbraucher zu sichern. Das vorgesehene Modell ermöglicht den Medien einen wettbewerblichen Zugriff auf eine Reihe von Liga-Paketen über verschiedene Verbreitungsarten und -wege. Ligaverband und DFL haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, mehrere Pakete für die Live-Übertragung von Spielen sowie für die Highlight-Berichterstattung anzubieten."

Das Bundeskartellamt gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass es die Marktverhältnisse eingehend ermittelt und potentielle Käufer der Rechte sowie andere Marktteilnehmer befragt habe. Bei der Bewertung der Schwere der Wettbewerbsbeschränkung durch die zentrale Vermarktung habe das Bundeskartellamt die Besonderheiten des Ligabetriebes umfassend berücksichtigt. Die befragten Unternehmen seien sich weitgehend einig, dass sie selbst und der Fernsehzuschauer in erheblichem Umfang von der Zentralvermarktung profitieren würden.

Die Ermittlungen hätten aber auch die Einschätzung bestätigt, dass Ligaverband und DFL über eine erhebliche Marktmacht gegenüber ihren Nachfragern verfügen. Deshalb sei es wichtig gewesen, durch die Entscheidung des Bundeskartellamts sicherzustellen, dass tatsächlich jeder Gruppe von Interessenten an den Medienrechten - auch kleineren Anbietern - attraktive Inhalte angeboten würden. Laut Aussage von Mundt musste sich die DFL zu einer umfassenden Dokumentierung des Vergabeprozesses verpflichten.

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