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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 19.03.2010 |
Schüler dürfen ihren Lehrern weiterhin im Internetforum spickmich.de Noten erteilen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision einer Lehrerin ab, die ihr Persönlichkeitsrecht durch die Schülernoten verletzt sah. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der Pädagogin auf informationelle Selbstbestimmung, befanden die Bundesrichter. Die Vorsitzende Richterin Gerda Müller sprach allerdings von einer Einzelfallentscheidung, die nicht grundsätzlich auf Bewertungsportale im Internet übertragbar sei.
Der VI. Zivilsenat des BGH entschied, die Bewertungen auf "spickmich.de" stellten "Meinungsäußerungen" dar, welche die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. In solchen Fällen habe der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie etwa bei einem Eingriff in die Privatsphäre. Die von den Schülern abgegebenen Bewertungen seien "weder schmähend noch der Form nach beleidigend". Auf "spickmich.de" können Schüler ihren Lehrern Noten von Eins bis Sechs in verschiedenen Kategorien geben. Die Bewertungen erfolgen in Kriterien wie "cool und witzig", "beliebt", "motiviert", "menschlich", "gelassen" und "guter Unterricht". Aus dem Durchschnitt der von registrierten Schülern anonym abgegebenen Bewertungen wird dann eine Gesamtbewertung errechnet.
Die klagende Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen hatte für das Unterrichtsfach Deutsch eine
Gesamtnote von 4,3 erhalten. Sie hatte bereits in den Vorinstanzen vergeblich geltend gemacht, die Veröffentlichung ihres Namens und ihrer Unterrichtsfächer in dem Schülerportal sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und verletze ihr Persönlichkeitsrecht.
Kritik vom Deutschen Lehrerverband AFP / ddp / Marie-Anne Winter
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