Mit privatem Smartphone stets erreichbar sein für den Job: Das birgt Risiken.
Unter der "Bring-Your-Own-Device"-Devise (BYOD) verbirgt sich die
berufliche Nutzung privater Geräte: Was könnte
attraktiver sein, als das eigene iPhone auch im
beruflichen Kontext zu verwenden? Mitarbeiter nutzen dann ihre privaten
Geräte auch zu beruflichen Zwecken. Für die großen Konzerne
Apple, Google
und Microsoft ist dies Möglichkeit sehr
attraktiv. Denn so gelingt es ihnen, über den privaten Sektor im
Unternehmensumfeld Fuß zu fassen. Für Unternehmen birgt BYOD jedoch
einige Stolpersteine, denn unternehmenseigene Smartphones
unterliegen anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als die privaten.
Die Unternehmensberatung Putz&Partner
hat einige Tipps zusammengestellt.
Rechtliche Konsequenzen: Haftungsfragen und Arbeitszeit
"Rechtlich bewegen sich BYOD-Einsätze noch in einer Grauzone", sagt Jörg Gruber,
Partner bei der Hamburger Unternehmensberatung Putz & Partner. Das betrifft
einige ganz unterschiedliche rechtliche Aspekte. Zunächst sei wegen der
Erreichbarkeit rund um die Uhr nicht mehr gewährleistet, dass die
gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit
nicht überschritten wird.
BYOD birgt auch Haftungsrisiken. So sei die Frage, was bei Verlust oder
Beschädigungen des Gerätes passiere, schwierig. Im Falle eines
firmeneigenen Smartphones gelte das Arbeitnehmer-Haftungsprivileg.
Für private Geräte im beruflichen Umfeld stehen höchstrichterliche
Entscheidungen noch aus. Daher sollten Unternehmen und Mitarbeiter
klare Regelungen für solche Fälle treffen.
Selbst der Datenschutz spielt eine Rolle, denn der Arbeitgeber kann möglicherweise
auf private Daten des Mitarbeiters zugreifen. Dieser wiederum hat - potenziell - sensible
Unternehmensdaten in seiner privaten Umgebung und muss dafür sorgen, die Daten zu
schützen. Banales Beispiel: Sind berufliche und private Kontakte im Adressbuch
gespeichert, können diese Daten bei der Nutzung von WhatsApp auf
Servern in den USA gespeichert werden. Hat die IT-Abteilung auch
die Möglichkeit, eine Fernlöschung der Daten auf dem Gerät zu veranlassen, so sind davon
möglicherweise auch private Daten betroffen. Hier empfiehlt Jörg Gruber, solche
Fälle verbindlich zu regeln.
Unternehmen sollten beruflich genutzte Privatgeräte in ihrer IT-Strategie
berücksichtigen. Zusammenfassend empfehlen die Rechtsexperten von Putz & Partner,
unternehmensintern klare Regelungen zu treffen: "Wir empfehlen, auf Basis bestehender
Gesetzesanforderungen, allgemeiner firmeninterner Regelungen und einer definierten
BYOD-Strategie eine hauseigene BYOD-Richtlinie abzuleiten". Bei der Ausformulierung
der arbeitsrechtlich relevanten Teile sollten auch zuständige Personalverantwortliche
sowie der Betriebsrat hinzugezogen werden.
Technische Lösungen: Zum Beispiel Blackberry Balance
Der ins Straucheln geratene Smartphone-Pionier Blackberry hat
seit längerem eine Lösung namens Blackberry Balance im
Angebot. Dieses erlaubt, auf einem Blackberry-Smartphone eine berufliche und eine
private Sphäre aufzuteilen. Die Grenzen sollen dabei nicht zu überwinden sein. So
werden einerseits private Daten vor dem Zugriff des Arbeitgebers geschützt.
Andererseits können private Apps nicht auf Unternehmensdaten
zugreifen. Mit dieser Methode verlieren auch Anwendungen wie WhatsApp ein wenig
ihren Schrecken: Nicht jeder möchte dem Messaging-Anbieter aus den USA Informationen
über seine beruflichen Kontakte anvertrauen.
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