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Bring Your Own Device: Private Smartphones beruflich nutzen

17.12.2012
09:25

Haftungsrisiken sollten in verbindlichen Vereinbarungen geregelt sein

Mit privatem Smartphone stets erreichbar sein für den Job: Das birgt Risiken.
Mit privatem Smartphone stets erreichbar sein für den Job: Das birgt Risiken.
Unter der "Bring-Your-Own-Device"-Devise (BYOD) verbirgt sich die berufliche Nutzung privater Geräte: Was könnte attraktiver sein, als das eigene iPhone auch im beruflichen Kontext zu verwenden? Mitarbeiter nutzen dann ihre privaten Geräte auch zu beruflichen Zwecken. Für die großen Konzerne Apple, Google und Microsoft ist dies Möglichkeit sehr attraktiv. Denn so gelingt es ihnen, über den privaten Sektor im Unternehmensumfeld Fuß zu fassen. Für Unternehmen birgt BYOD jedoch einige Stolpersteine, denn unternehmenseigene Smartphones unterliegen anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als die privaten. Die Unternehmensberatung Putz&Partner hat einige Tipps zusammengestellt.

Rechtliche Konsequenzen: Haftungsfragen und Arbeitszeit

"Rechtlich bewegen sich BYOD-Einsätze noch in einer Grauzone", sagt Jörg Gruber, Partner bei der Hamburger Unternehmensberatung Putz & Partner. Das betrifft einige ganz unterschiedliche rechtliche Aspekte. Zunächst sei wegen der Erreichbarkeit rund um die Uhr nicht mehr gewährleistet, dass die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

BYOD birgt auch Haftungsrisiken. So sei die Frage, was bei Verlust oder Beschädigungen des Gerätes passiere, schwierig. Im Falle eines firmeneigenen Smartphones gelte das Arbeitnehmer-Haftungsprivileg. Für private Geräte im beruflichen Umfeld stehen höchstrichterliche Entscheidungen noch aus. Daher sollten Unternehmen und Mitarbeiter klare Regelungen für solche Fälle treffen.

Selbst der Datenschutz spielt eine Rolle, denn der Arbeitgeber kann möglicherweise auf private Daten des Mitarbeiters zugreifen. Dieser wiederum hat - potenziell - sensible Unternehmensdaten in seiner privaten Umgebung und muss dafür sorgen, die Daten zu schützen. Banales Beispiel: Sind berufliche und private Kontakte im Adressbuch gespeichert, können diese Daten bei der Nutzung von WhatsApp auf Servern in den USA gespeichert werden. Hat die IT-Abteilung auch die Möglichkeit, eine Fernlöschung der Daten auf dem Gerät zu veranlassen, so sind davon möglicherweise auch private Daten betroffen. Hier empfiehlt Jörg Gruber, solche Fälle verbindlich zu regeln.

Unternehmen sollten beruflich genutzte Privatgeräte in ihrer IT-Strategie berücksichtigen. Zusammenfassend empfehlen die Rechtsexperten von Putz & Partner, unternehmensintern klare Regelungen zu treffen: "Wir empfehlen, auf Basis bestehender Gesetzesanforderungen, allgemeiner firmeninterner Regelungen und einer definierten BYOD-Strategie eine hauseigene BYOD-Richtlinie abzuleiten". Bei der Ausformulierung der arbeitsrechtlich relevanten Teile sollten auch zuständige Personalverantwortliche sowie der Betriebsrat hinzugezogen werden.

Technische Lösungen: Zum Beispiel Blackberry Balance

Der ins Straucheln geratene Smartphone-Pionier Blackberry hat seit längerem eine Lösung namens Blackberry Balance im Angebot. Dieses erlaubt, auf einem Blackberry-Smartphone eine berufliche und eine private Sphäre aufzuteilen. Die Grenzen sollen dabei nicht zu überwinden sein. So werden einerseits private Daten vor dem Zugriff des Arbeitgebers geschützt. Andererseits können private Apps nicht auf Unternehmensdaten zugreifen. Mit dieser Methode verlieren auch Anwendungen wie WhatsApp ein wenig ihren Schrecken: Nicht jeder möchte dem Messaging-Anbieter aus den USA Informationen über seine beruflichen Kontakte anvertrauen.

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