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Ergänzende Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang

04.06.2009
12:06

Bundesnetzagentur reagiert auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom eine Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang bekannt gegeben. Mit der Entscheidung wird dem Unternehmen - ergänzend zu der bereits am 13. September 2006 ergangenen Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang - rückwirkend unter anderem die Genehmigungspflicht der Entgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erneut auferlegt.

Die Entscheidung ist erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Januar diesen Jahres die in der Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Nach Ansicht der Richter hatte die Bundesnetzagentur nicht ausreichend abgewogen, ob eine nachträgliche statt einer vorherigen Entgeltregulierung, die weniger belastend für die Deutsche Telekom gewesen wäre, nicht angebrachter gewesen wäre. Mit der heutigen Verfügung wird nunmehr unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt. Die Entscheidung gilt bis zum Ergehen einer Folge-Regulierungsverfügung auf der Basis einer neuen Marktdefinition und Marktanalyse. Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den Telekommunikationsmarkt eine besondere Relevanz, da die Telekom den Wettbewerbern hier DSL-Anschlüsse überlässt und den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence (POP) überführt, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Zugangsart wird überall dort eingesetzt, wo die Mitbewerber nicht direkt auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zugreifen können, weil die die Hauptverteiler nicht erschlossen haben.

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom aufgefordert, nunmehr innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.

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RE: Kritik VATM darcduck 06.09.10 16:41
RE: Kritik VATM DenSch 01.09.10 15:34
RE: Kritik VATM kfschalke 01.09.10 14:15
RE: Kritik VATM Melvis 01.09.10 09:58
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre