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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 22.05.2013 |
Ergänzende Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang04.06.2009
12:06 Bundesnetzagentur reagiert auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Die Bundesnetzagentur hat der
Deutschen Telekom eine Regulierungsverfügung für den
IP-Bitstrom-Zugang bekannt gegeben. Mit der Entscheidung wird dem Unternehmen -
ergänzend zu der bereits
am 13. September 2006 ergangenen
Regulierungsverfügung für den
IP-Bitstrom-Zugang -
rückwirkend unter anderem die
Genehmigungspflicht der Entgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten
Leistungsbereitstellung erneut auferlegt.
Die Entscheidung ist erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Januar diesen Jahres die in der Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Nach Ansicht der Richter hatte die Bundesnetzagentur nicht ausreichend abgewogen, ob eine nachträgliche statt einer vorherigen Entgeltregulierung, die weniger belastend für die Deutsche Telekom gewesen wäre, nicht angebrachter gewesen wäre. Mit der heutigen Verfügung wird nunmehr unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt. Die Entscheidung gilt bis zum Ergehen einer Folge-Regulierungsverfügung auf der Basis einer neuen Marktdefinition und Marktanalyse. Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den Telekommunikationsmarkt eine besondere Relevanz, da die Telekom den Wettbewerbern hier DSL-Anschlüsse überlässt und den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence (POP) überführt, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Zugangsart wird überall dort eingesetzt, wo die Mitbewerber nicht direkt auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zugreifen können, weil die die Hauptverteiler nicht erschlossen haben. Die Bundesnetzagentur hat die Telekom aufgefordert, nunmehr innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.
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