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GEMA-BITKOM-Vertrag ermöglicht neue Musik-Abo-Dienste

08.12.2011
16:14

Streaming-Dienste bekommen neue Konditionen

GEMA und BITKOM einigen sich
GEMA und BITKOM einigen sich
Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen der IT-Branche und der Verwertungsgesellschaft GEMA wurde nun ein Durchbruch auf dem Weg für neue Musikdienste im Internet frei. Der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft habe eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Lizenzierung von Musiktiteln für Streaming-Portale wie Simfy oder Spotify regelt. Das teilten der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft heute in Berlin mit. Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Er legt zudem die Vergütung bei Musik-Downloads auf eine Summe von sechs bis neun Cent pro Musikstück fest.

Unternehmen, die übers Internet Musik-Abos anbieten, müssen pro Nutzer und Monat zwischen 60 Cent und einem Euro zahlen. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor", erklärte BITKOM-Vizepräsident Volker Smid. "Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können." Etliche im Ausland erfolgreiche Streaming-Dienste sind bislang nicht in Deutschland verfügbar, weil mangels einer Vereinbarung mit der GEMA die Kosten nicht kalkulierbar waren. In Download-Shops wird durch den neuen Vertrag zudem eine Verlängerung der Hörproben möglich. War es bisher nur möglich, kostenlos bis zu 30 Sekunden in einen Titel hineinzuhören, gestatten die Anbieter nun bis zu 90 Sekunden Probe-Musik.

Vertrag gilt nicht für YouTube

Für Videoportale wie YouTube gilt die Einigung allerdings nicht - darüber werde weiter verhandelt, so die beiden Parteien. Damit ist allerdings eines der wichtigsten Portale im Internet von der Vereinbarung ausgeschlossen, denn auch dort sind unzählige Musiktitel in Video-Form verfügbar und werden rege genutzt.

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mit Material von dpa
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre