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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2012 |
Totale (Un-)Sicherheit: WLAN-Betreiber und das BGH-Urteil19.05.2010
15:57 Auswirkungen aus der Sicht von freifunk, Fon und Hotsplots
Vor einer Woche wurde das WLAN-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verkündet. Die Richter legten in höchster Instanz fest, was die Betreiber eines ungeschützten WLANs bei Urheberrechts-Verletzungen Dritter zu erwarten haben. So muss der Besitzer des kabellosen Netzwerks zwar keinen Schadensersatz für die Taten Dritter an die Rechteinhaber leisten, kann aber sehr wohl für maximal 100 Euro abgemahnt und zur Unterlassung verpflichtet werden. Sichert er sein Netzwerk nach der ersten abgemahnten Urheberrechtsverletzung nicht nach dem aktuellen Stand der Technik und geschieht danach eine weitere Gesetzwidrigkeit, ist er der Unterlassung nicht nachgekommen und es kann richtig teuer werden. In der Zwischenzeit haben sich verschiedene Unternehmen und Organisationen zu den Auswirkungen des Richterspruchs geäußert.
freifunk sieht Verunsicherung für seine Mitglieder
Fon fordert Hotspot-Betreiber zu bewussterem Umgang aufDer Anbieter hinter der gleichnamigen Hotspot-Community Fon hat teltarif.de eine E-Mail zukommen lassen, die den Standpunkt vertritt, das BGH-Urteil definiere den Handlungsraum und die Konsequenzen für offenes WLAN besser. In der Vergangenheit habe die bestehende Rechtsunsicherheit in Deutschland dazu geführt, dass es in anderen Ländern wesentlich mehr Fon-Hotspots gebe. Doch trotz des genauer definierten rechtlichen Rahmens müssten Besitzer mit ihrem WLAN bewusster umgehen, also "nicht einfach unkontrolliert offenen Zugang lassen". Eine generelle Beeinträchtigung von WLAN-Netzwerken bestehe nicht. Fon biete keinen unkontrollierten Zugang zu WLANs, sondern die Nutzer müssten sich registrieren. Man arbeite bei illegalen Handlungen eng mit den Behörden zusammen, um den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Hotsplots sieht Unsicherheiten und verweist auf VPNDer kommerzielle Hotspot-Anbieter Hotsplots hat eine Pressemitteilung herausgegeben, die das BGH-Urteil als Gefahr für Hotspot-Betreiber auslegt. Der BGH habe die Haftung für Privatpersonen bejaht, die ihren WLAN-Zugang nicht ausreichend schützten. Haftung bedeute in diesem Zusammenhang in der Regel eine Haftung auf Unterlassung sowie Kostenerstattungs-Forderungen. Hotsplots zitiert den Anwalt Christian Solmecke damit, dass Hotels und Gaststätten mit einem WLAN-Zugang für ihre Gäste ein unkalkulierbares Kostenrisiko eingingen. Hotspots präsentiert im weiteren Wortlaut allerdings die mutmaßliche Lösung für das Problem: Das von Hotsplots angebotene VPN-Routing würde die IP-Adresse des Standorts durch eine von Hotsplots ersetzen, der Standortinhaber bleibe anonym. Anzeige:
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